Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

07.10.2010, 16:17

Scheint einfach deklaratorisch mit drinzustehen, wenn ich das richtig lese. Da aber vorher schon zurückgenommen, kann der Anspruch nicht mehr in den Gegenstandswert einfließen.
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Smilie
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#12

07.10.2010, 16:17

ah ok - so machts Sinn. Musste nur sicherheitshalber noch mal nachfragen :-)
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misspinky1984
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#13

07.10.2010, 16:18

Wie lautet denn der Vergleich??
Ich würde es wie Smilie sehen, da der Räumungsantrag vor der Verhandlung zurückgenommen wurde, war über diesen ja nicht mehr zu verhandeln, so dass der Gegenstandswert (12 x mtl. NKM) herauszurechnen ist.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#14

07.10.2010, 16:20

Der Räumungsantrag, also der GW hierüber, ist aus allem herauszurechnen??? Oder nur aus der Terminsgebühr??
Mich irritiert nur, dass das mit protokolliert wurde....
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misspinky1984
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#15

07.10.2010, 16:21

Der GW ist aus der TG und EG herauszurechnen.
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#16

07.10.2010, 16:23

Im Vergleich steht u .a. :

Die Beklagte verpflichtet sich, zum .... den Besitz an dem Grundstück ....-Straße, Berlin aufzugeben.
Die Beklagte zahlt an die Klägerin 35.000, zahlbar bis zum ....
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#17

07.10.2010, 16:25

Also dann wie folgt ja?

1,3 VG aus 95.000 € (Jahreswert Miete 72.000 € + Zahlungsanspruch 23.000 € )
0,8 VG aus 44.000 € (nicht änhängiger Zahlungsanspruch)
Prüfung nach § 15
1,0 EG aus 23.000 €
1,5 EG aus 44.000 €
Prüfung nach § 15
1,2 TG aus 67.000 € (23.000 anhängig + 44.000 nicht anhängig)
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#18

07.10.2010, 16:25

Hmm, eigentlich wäre ja der erste Satz im Vergleich entbehrlich gewesen - ansonsten hätte doch die Klägerin den Räumungsantrag nicht vorher zurückgenommen bzw. evtl. für erledigt erklärt, wenn Euer Mdt. nicht vorab schon den Besitz aufgegeben hat :ka

Wenn Du ganz sicher sein willst, kannst Du beim Gericht auch um Streitwertfestsetzung bitten.
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#19

07.10.2010, 16:26

Also ich finde es doch etwas merkwürdig, dass das da mit drinsteht. Denn wenn der Räumungsanspruch vor dem Termin zurückgenommen wurde, dann stand der doch für einen Vergleich auch gar nicht mehr zur Disposition...
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#20

07.10.2010, 16:27

Ich würde auf der Basis Deiner letzten Berechnung einfach mal das Gericht bitten, den Streitwert so festzusetzen.......
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