Hallo zusammen,
ich hab ein spezielles Problem.
Der RA wurde als Pflichtverteidiger bestellt und lt. Beschluss nur für das Strafbefehlsverfahren und die Einlegung eines Einspruchs. Letzterer ist auch erfolgt.
Im Verfahren selbst wurde dann aber später das Verfahren gem. 153 StPO eingestellt, auf Kosten der Staatskasse mit Ausnahme der notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Jetzt sind zwei Rechnungen zu machen, eine an die Staatskasse per Festsetzung und die andere an den Mandanten.
Welche Kosten mache ich wem gegenüber geltend? Bin etwas verwirrt...