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Teilanerkenntnis

Verfasst: 06.10.2010, 09:38
von pepe
Hallo Zusammen,

Kläger klagt 15.000 ein. Es wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Beklagter geht Klage zu und er erkennt sofort 5.000 € an. Es ergeht Teilanerkenntnisurteil. Die Parteien streiten sich noch um die restlichen 10.000 €. Ohne dass es zu einem Termin kommt, vergleichen sich die Parteien auf Zahlung von 7.000 €.

Enstanden sind ja nun 1,3 Verfahrensgebühren, eine 1,2 Terminsgebühr und eine Einigungsgebühr.

Zu welchen Streitwert sind die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr entstanden?

Re: Teilanerkenntnis

Verfasst: 06.10.2010, 09:47
von jujo
Ich würde sagen, dass bei beiden Gebühren der Wert 10.000,00 € beträgt. Bei der Einigungsgebühr heißt es ja, "nicht worauf sondern worüber".

Re: Teilanerkenntnis

Verfasst: 06.10.2010, 09:52
von Liesel
Die TG mußt du aus 15.000,00 Euro berechnen, da auch das Teilankerkenntnisurteil eine TG auslöst. EG aus 10.000,00 Euro.

Re: Teilanerkenntnis

Verfasst: 06.10.2010, 10:25
von cahra
:zustimm Liesel

Re: Teilanerkenntnis

Verfasst: 06.10.2010, 11:36
von 13
Auch hier wieder: Gibt es keinen SW-Beschluss? Das ist eigentlich kaum vorstellbar.