Teilanerkenntnis
Verfasst: 06.10.2010, 09:38
Hallo Zusammen,
Kläger klagt 15.000 ein. Es wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Beklagter geht Klage zu und er erkennt sofort 5.000 € an. Es ergeht Teilanerkenntnisurteil. Die Parteien streiten sich noch um die restlichen 10.000 €. Ohne dass es zu einem Termin kommt, vergleichen sich die Parteien auf Zahlung von 7.000 €.
Enstanden sind ja nun 1,3 Verfahrensgebühren, eine 1,2 Terminsgebühr und eine Einigungsgebühr.
Zu welchen Streitwert sind die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr entstanden?
Kläger klagt 15.000 ein. Es wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Beklagter geht Klage zu und er erkennt sofort 5.000 € an. Es ergeht Teilanerkenntnisurteil. Die Parteien streiten sich noch um die restlichen 10.000 €. Ohne dass es zu einem Termin kommt, vergleichen sich die Parteien auf Zahlung von 7.000 €.
Enstanden sind ja nun 1,3 Verfahrensgebühren, eine 1,2 Terminsgebühr und eine Einigungsgebühr.
Zu welchen Streitwert sind die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr entstanden?