Hallo Zusammen,
Kläger klagt 15.000 ein. Es wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Beklagter geht Klage zu und er erkennt sofort 5.000 € an. Es ergeht Teilanerkenntnisurteil. Die Parteien streiten sich noch um die restlichen 10.000 €. Ohne dass es zu einem Termin kommt, vergleichen sich die Parteien auf Zahlung von 7.000 €.
Enstanden sind ja nun 1,3 Verfahrensgebühren, eine 1,2 Terminsgebühr und eine Einigungsgebühr.
Zu welchen Streitwert sind die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr entstanden?
Teilanerkenntnis
- Liesel
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Die TG mußt du aus 15.000,00 Euro berechnen, da auch das Teilankerkenntnisurteil eine TG auslöst. EG aus 10.000,00 Euro.
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Auch hier wieder: Gibt es keinen SW-Beschluss? Das ist eigentlich kaum vorstellbar.
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