Abrechnung Fahrt zur JVA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

05.10.2010, 16:14

Ich muss eine Strafsache abrechnen. Cheffe is einmal zur JVA in ner anderen Stadt gefahren. Diese Fahrt wurde auch genehmnigt. Was kann i da jetz abrechnen? Fahrtkosten? TuAG? Und fällt hierfür ne extrag TG an? Bin mir nicht sicher..
HoneyBunny66
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#2

05.10.2010, 16:18

Also du musst Fahrkosten abrechnen sowie Tages- und Abwesenheitsgeld.

Eine extra oder sonstige Gebühr fällt hier nicht an.

Liebe Grüße :wink:
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#3

05.10.2010, 16:22

Danke :D
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