Guten Morgen an Alle
Ich hoffe, diese Antwort ist für euch einfach, ich steh nämlich gerad bisschen auf dem Schlauch:
Normales Verfahren, wir Beklagte. Klägerin hat Geschäftsgebühr mit Klage geltend gemacht. SW bis 1200 EUR. Endurteil ergangen. Wir wurden verurteilt, etwas zu zahlen + 57 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten. Kosten wurden gequotet. Klägerin hat im Kostenfestsetzungsverfahren die volle VG beantragt und gleichzeitig das Gericht gebeten, dass es die Anrechnung der anteiligen hälftigen Geschäftsgebühr vornimmt... soweit io.
Hat die RPflin im KFB auch gemacht. Nur hat sie die Anrechnung aus den ausgeruteilten 57 EUR gemacht und nicht aus dem SW wie in der Klage beantragt (und im KFA der Klägerin).
Darf die das aus diesem ausgeurteilten Betrag anrechnen?
Anrechnung ausgeruteilte Geschäftsgebühr
Naja, das ist ja nun noch umstritten. Nehmt euch mal die tatsächlichen Zahlen und die Quote vor und ihr werdet staunen. Ich halte diese Vorgehensweise jedenfalls für falsch.grommelie hat geschrieben:Ja, das ist korrekt so.