Abrechnung GG + VU + ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sputnik85
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#1

01.10.2010, 14:24

Hallo zusammen,

mein Chef hat für seinen Mandanten eine Kündigung für Wohnraum ausgesprochen, weil Mieter nicht gezahlt hat.

Wir haben dann Klage eingereicht, weil nicht geräumt wurde. Es erging VU. Es wurde dann Räumungs- und Vollstreckungsauftrag eingereicht. Der (Ex-) Mieter ist zwischenzeitlich aber wohl schon ins Ausland verschwunden. Der Auftrag für den GVZ wurde zurück genommen und ich soll nun gegenüber der Rechtsschutz abrechnen.

Meine Rechnung:

Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3, (wegen vorger. Kündigung)
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3, (wegen Klage)
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,65,
Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3105, 3104 VV RVG 0,5 (wegen VU)
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsmaßnahme § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG, § 18 I Nr. 1 RVG 0,3 (wegen Räumungs- und ZVauftrag)
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG

Stimmt das so?

Gruß
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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LuzZi
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#2

01.10.2010, 14:31

Sieht ganz gut aus, aber ich würde getrennte Rechnungen machen. Da steigt ja gar keiner durch :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Blacky29
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#3

01.10.2010, 14:33

:zustimm
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#4

01.10.2010, 14:52

danke
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