Abrechnung Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#1

01.10.2010, 10:23

Hallo,

meine Chefin war in einer Strafsache tätig; ohne vorbereitendes Verfahren. Sie war an 2 Terminen beim AG. Der 1. Te hat von 9 - 16 Uhr und der 2. Te von 13 - 17 Uhr gedauert. Sie will auf 1.500,00 Euro kommen. Jetzt hatte ich folgenden Vorschlag:

4100 Grundgebühr 250,00 Euro (angehoben, weil die Einarbeitung auch länger gedauert hat)
4106 Verfahrensgebühr 200,00 Euro (auch etwas angehoben)
4108 Te-Gebühr 400,00 Euro (Höchstsatz) für den 1. Te
4108 Te-Gebühr 400,00 Euro (Höchstsatz) für den 2. Te
Auslagen 20,00 Euro
MwSt. 241,30 Euro
Summe 1.511,30 Euro

Was meint Ihr dazu. Oder würdet Ihr woanders mehr oder weniger machen? Ich muss auf 1.500,00 Euro kommen.
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Adora Belle
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#2

01.10.2010, 10:37

Ob die Beträge angemessen sind i.S. von § 14, können wir nicht beurteilen. So von außen draufgeguckt sieht es ok aus. Auch wenn z.b. eine Höchstgebühr bei einem Termin, der nicht "mehr als acht Stunden" dauert - sowas gibts ja offenbar, wenn man dem Gesetz glaubt -, einer besonderen Begründung bedarf.

Wenn Deine Chefin aber eine so feste Vorstellung von der angemessenen Vergütung hat (sollen die 1.500 eigentlich netto oder brutto sein?), dann wäre es viel leichter, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
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