Mehrwert-Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Trinity

#1

01.10.2010, 08:47

Hallo Ihr Lieben,

habe hier zwei Meinungen, unsere und die des Gegenanwalts.

Der Tenor im Streitwertbeschluss:

3.900 EUR für das gesamte Verfahren
5.400 EUR für den Vergleich

Unsere Rechnung:

1,3 VG aus 3.900 EUR
0,8 VG aus 5.400 EUR
1,0 EG aus 3.900 EUR
1,5 EG aus 5.400 EUR
1,2 TG aus 9.300 EUR

Rechnung Gegenanwalt:

1,3 VG aus 3.900 EUR
0,8 VG aus 1.500 EUR
1,0 EG aus 3.900 EUR
1,5 EG aus 1.500 EUR
1,2 TG aus 5.400 EUR

Welche Rechnung ist richtig? Ich mach soooo selten was mit Mehrwert, dass ich jedesmal durcheinander bin....

Danke für Eure Hilfe!! :thx
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LuzZi
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#2

01.10.2010, 09:10

Einfach mal die Suchfunktion bemühen. z. B. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... t=mehrwert" target="blank
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
JusyD
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#3

24.05.2018, 12:10

LuzZi hat geschrieben:Einfach mal die Suchfunktion bemühen. z. B. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... t=mehrwert" target="blank
In dem dortigen Beitrag ist aber vom "Mehrwert" die Rede, hier aber nicht. Was ist der Unterschied?
Ich habe jetzt nämlich das gleiche Problem, der Wert für das Verfahren ist 6.600,00 € und für den Vergleich 8.800,00 €. Jetzt weiß ich nicht, ob der Mehrwert dann die Differenz (8.800 - 6.600 = 2.200) ist oder tatsächlich 8.800 €.
Die Terminsgebühr dann aus dem Gesamtbetrag (15.400) oder nur aus 8.800€?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und bedanke mich im Voraus :)

VG JusyD
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Adora Belle
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#4

24.05.2018, 12:21

Dein Mehrwert beträgt 2.200 EUR.
JusyD
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#5

05.06.2018, 15:01

Vielen Dank :)
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