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Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 12:58
von Lilli259
Es ist ein einer Angelegenheit ein Anerkenntnisurteil ergangen. Jetzt ist die Gegenseite der Meinung, dass uns dafür keine Terminsgebühr zusteht & wenn dann nur eine geminderte, weil die eingeklagte Hauptforderung einen Monat vor der Verhandlung gezahlt wurde. Ich bin mir sicher, dass uns eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG zusteht. Aber von welchem Streitwert?????

Setzte ich die Hauptforderung an obwohl diese vorher bezahlt wurde oder setzte ich nur die Verfahrenskosten an??

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 13:14
von 13
Ist der SW nicht festgesetzt worden?

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 13:15
von Asgoth
Wenn da "Anerkenntnisurteil" steht, gibt es natürlich auch ne Terminsgebühr. Was den Streitwert angeht, kommt es ganz drauf an was und wie festgesetzt worden ist :mrgreen: im Zweifel SW-Festsetzung beantragen...

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 13:18
von 13
Asgoth hat geschrieben: im Zweifel SW-Festsetzung beantragen...
Mein Reden seit 1391, aber auf mich hört ja keiner... :roll: :mrgreen:

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 13:34
von Lilli259
Es wurde nichts festgestellte - außer der der Beklagte die Kosten zu tragen hat

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 13:37
von Asgoth
na dann weißt du ja, was du zu tun hast ;)

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 13:49
von Lilli259
Ja, die Frist verlängern. Wir haben eine Woche zur Stellungnahme bekommen. Der GegenRA will ja nicht die 3104 "rausrücken" :D

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

Verfasst: 30.09.2010, 18:08
von 13
Stelle mal umgehend den Antrag auf Festsetzung des SW, dann wird die Kostenfestsetzung hoffentlich bis zum entsprechenden Beschluss zurückgestellt.