Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lilli259
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#1

30.09.2010, 12:58

Es ist ein einer Angelegenheit ein Anerkenntnisurteil ergangen. Jetzt ist die Gegenseite der Meinung, dass uns dafür keine Terminsgebühr zusteht & wenn dann nur eine geminderte, weil die eingeklagte Hauptforderung einen Monat vor der Verhandlung gezahlt wurde. Ich bin mir sicher, dass uns eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG zusteht. Aber von welchem Streitwert?????

Setzte ich die Hauptforderung an obwohl diese vorher bezahlt wurde oder setzte ich nur die Verfahrenskosten an??
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#2

30.09.2010, 13:14

Ist der SW nicht festgesetzt worden?
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#3

30.09.2010, 13:15

Wenn da "Anerkenntnisurteil" steht, gibt es natürlich auch ne Terminsgebühr. Was den Streitwert angeht, kommt es ganz drauf an was und wie festgesetzt worden ist :mrgreen: im Zweifel SW-Festsetzung beantragen...
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#4

30.09.2010, 13:18

Asgoth hat geschrieben: im Zweifel SW-Festsetzung beantragen...
Mein Reden seit 1391, aber auf mich hört ja keiner... :roll: :mrgreen:
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#5

30.09.2010, 13:34

Es wurde nichts festgestellte - außer der der Beklagte die Kosten zu tragen hat
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#6

30.09.2010, 13:37

na dann weißt du ja, was du zu tun hast ;)
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#7

30.09.2010, 13:49

Ja, die Frist verlängern. Wir haben eine Woche zur Stellungnahme bekommen. Der GegenRA will ja nicht die 3104 "rausrücken" :D
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#8

30.09.2010, 18:08

Stelle mal umgehend den Antrag auf Festsetzung des SW, dann wird die Kostenfestsetzung hoffentlich bis zum entsprechenden Beschluss zurückgestellt.
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