Streitwert ???
Verfasst: 30.09.2010, 12:54
Hallo Leute,
also heute steh ich mal wieder aufm Schlauch....
Also, unser Mandant hat MB erhalten. Gefordert waren im MB € 4.446,16. Wir haben für ihn Widerspruch eingelegt wg. eines Teilbetrages von € 2.706,16. Dann streitiges Verfahren. Klagegegestand waren € 4.446,16. Urteil: Die Klage wird, sowiet sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt wird abgewiesen. Kosten tragen 3/5 Kläger, 2/5 Beklagter.
Berufung eingelegt (beide Seiten). Urteil: Berufungen wurden zurückgewiesen mit Maßgabe, dass Kostenentscheidung aufgehoben wird und für den I. Rechtszug neu gefasst wird. Kosten des ersten Rechtszugs trägt Kläger 87 % und Beklagter 13 %. SW-Beschluss für BErufung wurde auf € 4.000 festgesetzt. DAbei entfallen auf die Berufung des Klägers ein Betrag i.H.v. € 2.706,16. Daneben ist die Anschlussberufung des Beklagten zui berücksichtigen, der siene Belastung durch die Kostenentscheidung des AG mit € 875,79 berechnet hat. Insoweit ist ausnahmsweise ein eigener für den GEbührenstreitwert zu brücksichtigender Wert der Beschwert durch die Kostenlast anzunehmen.
Hmm also, wir haben KFA I. Instanz aus € 2.706,16 gemacht... der Gegner (Kläger) aus € 4.446,16 ???? Jetzt bin ich total verwirrt ???
Berufungs KFB haben wir SW € 4.000 genommen, Gegenseite kam noch nix ???
Kann mir hier jemand helfen? Das wär einfach großartig, raffs gra dnicht mehr so...
LG und im Voraus
also heute steh ich mal wieder aufm Schlauch....
Also, unser Mandant hat MB erhalten. Gefordert waren im MB € 4.446,16. Wir haben für ihn Widerspruch eingelegt wg. eines Teilbetrages von € 2.706,16. Dann streitiges Verfahren. Klagegegestand waren € 4.446,16. Urteil: Die Klage wird, sowiet sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt wird abgewiesen. Kosten tragen 3/5 Kläger, 2/5 Beklagter.
Berufung eingelegt (beide Seiten). Urteil: Berufungen wurden zurückgewiesen mit Maßgabe, dass Kostenentscheidung aufgehoben wird und für den I. Rechtszug neu gefasst wird. Kosten des ersten Rechtszugs trägt Kläger 87 % und Beklagter 13 %. SW-Beschluss für BErufung wurde auf € 4.000 festgesetzt. DAbei entfallen auf die Berufung des Klägers ein Betrag i.H.v. € 2.706,16. Daneben ist die Anschlussberufung des Beklagten zui berücksichtigen, der siene Belastung durch die Kostenentscheidung des AG mit € 875,79 berechnet hat. Insoweit ist ausnahmsweise ein eigener für den GEbührenstreitwert zu brücksichtigender Wert der Beschwert durch die Kostenlast anzunehmen.
Hmm also, wir haben KFA I. Instanz aus € 2.706,16 gemacht... der Gegner (Kläger) aus € 4.446,16 ???? Jetzt bin ich total verwirrt ???
Berufungs KFB haben wir SW € 4.000 genommen, Gegenseite kam noch nix ???
Kann mir hier jemand helfen? Das wär einfach großartig, raffs gra dnicht mehr so...
LG und im Voraus