Kostenausgleichung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Putt_Putt
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#1

30.09.2010, 10:13

Hallo,

ich steh gerade auf n Schlauch. Muss so ein Ausgleichung vom Gericht prüfen. Bin jetzt bei der Berechnung der Erstattungssumen. und da steht was vom verbleibenden Rest...und ich komm nicht auf den Betrag. Wie berechnet man den verbleibenden Rest denn???

:thx
Putt_Putt
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#2

30.09.2010, 10:20

SRY HAT SICH ERLEDIGT!!!
Asgoth
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#3

30.09.2010, 12:16

:lolaway
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#4

30.09.2010, 13:15

:mrgreen:
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