Seite 1 von 1

PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

Verfasst: 29.09.2010, 17:29
von Naturini
Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen:

Wir haben in einer Sache Klage eingereicht im PKH-Prüfungsverfahren. Dann hatten wir irgendwann die Klage zurückgenommen weil PKH versagt wurde und ich hatte beim Gericht vorher gefragt ob schon Kosten angefallen sind, dies wurde verneint.

Jetzt hat der Gegnervertreter einen Antrag gestellt, dass unser Mandant die Kosten zu tragen hat und ein Beschluss ist auch vom Gericht diesbezüglich ergangen. Verstehe das jetzt ehrlich gesagt nicht??

Re: PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

Verfasst: 29.09.2010, 17:32
von LuzZi
Wann ist irgendwann? Während des PKH-Prüfungsverfahrens oder danach?

Re: PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

Verfasst: 29.09.2010, 17:33
von Liesel
Wurde denn die Klage förmlich an die Gegenseite zugestellt? Nach deinen Schilderungen befürchte ich, daß ihr die Klage nicht bedingt eingereicht habt. Andernfalls hättet ihr die Klage ja nicht zurücknehmen müssen.

Re: PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

Verfasst: 29.09.2010, 17:47
von Naturini
Ich hatte ein Schreiben vom Gericht bekommen was mit dem Rechtsstreit ist und ich habe die Klage dann zurückgenommen. Habe jetzt gesehen, dass den letzten Beschluss eine Richterin erlassen hat. Vielleicht hat die nur mein Schreiben wegen der Klagerücknahme gesehen und hat dann so entschieden. Muss dann wohl Beschwerde einlegen?

Re: PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

Verfasst: 29.09.2010, 19:05
von Asgoth
Du musst hier auf jeden Fall noch mehr zum Sachverhalt hören lassen... Klage bedingt/unbedingt?,... bis jetzt wäre hier alles Spekulation...

Re: PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

Verfasst: 30.09.2010, 09:23
von Naturini
Vielen Dank aber hat sich schon erledigt. Meine Chefin setzt einen der Referendare an die Akte :-)