PKH Prüfungsverfahren Mdt soll Kosten tragen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

29.09.2010, 17:29

Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen:

Wir haben in einer Sache Klage eingereicht im PKH-Prüfungsverfahren. Dann hatten wir irgendwann die Klage zurückgenommen weil PKH versagt wurde und ich hatte beim Gericht vorher gefragt ob schon Kosten angefallen sind, dies wurde verneint.

Jetzt hat der Gegnervertreter einen Antrag gestellt, dass unser Mandant die Kosten zu tragen hat und ein Beschluss ist auch vom Gericht diesbezüglich ergangen. Verstehe das jetzt ehrlich gesagt nicht??
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LuzZi
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#2

29.09.2010, 17:32

Wann ist irgendwann? Während des PKH-Prüfungsverfahrens oder danach?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#3

29.09.2010, 17:33

Wurde denn die Klage förmlich an die Gegenseite zugestellt? Nach deinen Schilderungen befürchte ich, daß ihr die Klage nicht bedingt eingereicht habt. Andernfalls hättet ihr die Klage ja nicht zurücknehmen müssen.
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#4

29.09.2010, 17:47

Ich hatte ein Schreiben vom Gericht bekommen was mit dem Rechtsstreit ist und ich habe die Klage dann zurückgenommen. Habe jetzt gesehen, dass den letzten Beschluss eine Richterin erlassen hat. Vielleicht hat die nur mein Schreiben wegen der Klagerücknahme gesehen und hat dann so entschieden. Muss dann wohl Beschwerde einlegen?
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#5

29.09.2010, 19:05

Du musst hier auf jeden Fall noch mehr zum Sachverhalt hören lassen... Klage bedingt/unbedingt?,... bis jetzt wäre hier alles Spekulation...
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#6

30.09.2010, 09:23

Vielen Dank aber hat sich schon erledigt. Meine Chefin setzt einen der Referendare an die Akte :-)
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