Brauche Hilfe bei der Streitwertbestimmung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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zoe2008

#1

29.09.2010, 10:38

Hallo,

wie hoch ist der Streitwert?

Antrag auf Freistellung der Hälfigen Mietzahlung in Höhe von 450,- EUR durch Zahlung an den Vermieter ab April 2010.

Sind das von April bis heute Sept. 450 mal 6 = 2700,- Euro oder????
zoe2008

#2

30.09.2010, 14:02

Niemand eine Idee?
zoe2008

#3

02.10.2010, 00:12

weiss das niemand und keiner eine idee?
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doxy123
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#4

02.10.2010, 14:54

Huhu,

ich weiß es nicht und hab auch keine Idee, aber mein Bauchgefühl stimmt dir zu.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
zoe2008

#5

02.10.2010, 15:56

Jetzt habe ich gerade ein anderes Bauchgefühl ;-)

Bei PKH Bewilligung war es nur ein geringerer Wert, also 450 mal 4 und dieser wert 1800 ist ja in dem Bewilligungsbescheid ausgewiesen.
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tweetyS
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#6

02.10.2010, 17:35

Hallo, zoe2008!

Ehrlich gesagt, verstehe ich Deine Frage nicht; soll heißen, ich weiß nicht, was Du meinst. Evtl. geht es anderen auch so und deshalb konnte Dir auch niemand eine Antwort geben!?

Schönes Wochenende!

TweetyS
zoe2008

#7

02.10.2010, 20:26

ist doch relativ einfach und sehr klar formuliert.

meine frage ist, wenn zwieschen PKH-Bewilligung und hauptverhandlung Zeit vergeht und der streitwert sich eigentlich erhöht, ob dies berücksichtigt wird.
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Liesel
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#8

04.10.2010, 09:13

Wenn PKH für einen bestimmten Streitwert bewilligt wurde und sich der Streitwert später erhöht, mußt du die Erweiterung der PKH beantragen.
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