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GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 10:30
von Supersekretärin
Ich will eine Vorschussrechnung bei der RSV einreichen und die Schule is scho soooooooooo lang her. Ich weis es ni mehr..

Wir haben eine Forderung über 2.890 € mit Mahnanschreiben geltend gemacht. Die Gegenseite behauptet aber, SIE hätte noch eine Forderung gegenüber unserer Mandantschaft über 5.327 € und hat über diesen Betrag Mahnbescheid beantragt. Wir haben für unsere Mandantschaft Widerspruch eingelegt. Das is der aktuelle Stand..

Muss ich nun die GW´s zusammenrechnen oder nehm ich nur den höheren??

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 10:40
von Sleepy
Hmm, ich würd ja sagen, nur den höheren ... :roll:

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 10:45
von niva
Was genau ist denn Gegenstand der jeweiligen Forderungen?

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 10:55
von Supersekretärin
Na hab i doch oben geschrieben. 2.890 € wir, 5.327 € Gegenseite.

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 10:59
von niva
Ich meine nicht den Betrag, sondern den Gegenstand. Wenn es der gleiche Gegenstand ist, würde ich sagen, dass der höhere Wert genommen wird, ist es ein anderer Gegenstand dann kann man die Werte addieren.

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 11:01
von Supersekretärin
Ah so, du meinst .. ah ja ..sry.. :oops:

Mdt hat sich bei ner Personalvermittlung ne Arbeitskraft gemietet. Diese hatte aber ni die notwendigen Qualifizierungen mitgebracht und Mdt konnte sie nicht wie gewünscht einsetzen. Hatte aber schon 2.890 € angezahlt, die sie jetzt wiederhaben will. Gegenseite meint nu, hatte sehr wohl die notwendigen Voraussetzungen und möchte die restlichen 5.327 € au noch haben.

Klar soweit :lol:

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 11:14
von niva
Dann würde ich sagen, dass der höhere Wert zugrunde gelegt werden muss.

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 11:44
von mrsgoalkeeper
Jepp, gleicher Gegenstand. Der höhere Wert ist maßgebend, vorausgesetzt, Ihr erhebt in dem laufenden Verfahren Widerklage...

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 11:53
von Asgoth
Ähhhm, der eine möchte den BEREITS gezahlten Betrag zurück, der andere möchte einen WEITEREN Betrag haben... das sind für mich nicht die gleichen Gegenstände, sondern 2 verschiedene Forderungen...

Re: GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

Verfasst: 29.09.2010, 11:57
von Re1108
Ich seh das auch so wie Asgoth.

Es ist zwar eine Angelegenheit (zugrunde liegendes Arbeitsverhältnis), aber zwei unterschiedliche Gegenstände (Rückzahlung von dem einen; die weitere Zahlung von dem anderen)
ergo: SWe zusammenzählen