GW´s zusammenrechnen.. oder nicht??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

29.09.2010, 10:30

Ich will eine Vorschussrechnung bei der RSV einreichen und die Schule is scho soooooooooo lang her. Ich weis es ni mehr..

Wir haben eine Forderung über 2.890 € mit Mahnanschreiben geltend gemacht. Die Gegenseite behauptet aber, SIE hätte noch eine Forderung gegenüber unserer Mandantschaft über 5.327 € und hat über diesen Betrag Mahnbescheid beantragt. Wir haben für unsere Mandantschaft Widerspruch eingelegt. Das is der aktuelle Stand..

Muss ich nun die GW´s zusammenrechnen oder nehm ich nur den höheren??
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Sleepy
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#2

29.09.2010, 10:40

Hmm, ich würd ja sagen, nur den höheren ... :roll:
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
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Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.


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niva
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#3

29.09.2010, 10:45

Was genau ist denn Gegenstand der jeweiligen Forderungen?
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#4

29.09.2010, 10:55

Na hab i doch oben geschrieben. 2.890 € wir, 5.327 € Gegenseite.
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niva
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#5

29.09.2010, 10:59

Ich meine nicht den Betrag, sondern den Gegenstand. Wenn es der gleiche Gegenstand ist, würde ich sagen, dass der höhere Wert genommen wird, ist es ein anderer Gegenstand dann kann man die Werte addieren.
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#6

29.09.2010, 11:01

Ah so, du meinst .. ah ja ..sry.. :oops:

Mdt hat sich bei ner Personalvermittlung ne Arbeitskraft gemietet. Diese hatte aber ni die notwendigen Qualifizierungen mitgebracht und Mdt konnte sie nicht wie gewünscht einsetzen. Hatte aber schon 2.890 € angezahlt, die sie jetzt wiederhaben will. Gegenseite meint nu, hatte sehr wohl die notwendigen Voraussetzungen und möchte die restlichen 5.327 € au noch haben.

Klar soweit :lol:
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#7

29.09.2010, 11:14

Dann würde ich sagen, dass der höhere Wert zugrunde gelegt werden muss.
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...ist hier unabkömmlich !
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#8

29.09.2010, 11:44

Jepp, gleicher Gegenstand. Der höhere Wert ist maßgebend, vorausgesetzt, Ihr erhebt in dem laufenden Verfahren Widerklage...
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Asgoth
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#9

29.09.2010, 11:53

Ähhhm, der eine möchte den BEREITS gezahlten Betrag zurück, der andere möchte einen WEITEREN Betrag haben... das sind für mich nicht die gleichen Gegenstände, sondern 2 verschiedene Forderungen...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#10

29.09.2010, 11:57

Ich seh das auch so wie Asgoth.

Es ist zwar eine Angelegenheit (zugrunde liegendes Arbeitsverhältnis), aber zwei unterschiedliche Gegenstände (Rückzahlung von dem einen; die weitere Zahlung von dem anderen)
ergo: SWe zusammenzählen
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