ich hab zwei fragen:
1.
mdt. hatte verfahren bei anderen anwalt vertreten lassen. wir haben die akten nun übernommen und kostenfestsetzung beantragt. nunmehr schreibt die rechtspflegerin, wir mögen bitte die kostennote des ehemaligen vertreters übersenden.
Frage: wofür denn? wir haben diese gar nicht vorliegen?
2.
auch eine übernommene sache:
vorbevollmächtigten haben aus titel räumen lassen, nur kosten noch nicht festsetzen lassen. da der gegner geräumt wurde und mdt. auch keine neue anschrift hatte, haben wir erst ema-anfrage gestartet und nunmehr kostenfestsetzungsantrag gestellt.
hier schreibt mir der rechtspfleger: "...die geltend gemachten EMA Kosten sind nicht erstattungsfähig, da sie durch die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG abgegolten werden...."
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
lg