Hallo, ihr Lieben,
wir wurden hier beauftragt, einen Termin wahrzunehmen, der nunmehr aufgrund Anerkenntnis der Beklagtenseite nicht wahrzunehmen ist.
Bei Gericht hatten wir uns aufgrund der Kürze noch gar nicht angezeigt. Kann ich nun überhaupt was bei der Kostenfestsetzung abrechnen?
Mein Chef hat sich die Sache lediglich angeschaut und dem Hauptbevollmächtigten bestätigt, daß wir den Termin wahrnehmen.
Ich steh da nun auf der Leitung!! Kann mir jemand helfen??
Untervollmacht, und nun doch kein Termin
ich würde mal in Nr. 3405 VV RVG schauen...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Das hatte ich schon, war nur nicht sicher, ob man vorher sich bei Gericht angezeigt haben muß als Unterbevollmächtigter, ich hab aber nun auch so abgerechnet, 0,65 Verfahrensgebühr Untervollmacht und vorzeitige Beendigung vor Termin.
Ich hol mal kurz dieses thema wieder hoch.
Ich habe den gleichen Fall. Nun stutze ich, da ich denke, dass ich hier nur eine 0,65 VG nach 3405 abrechnen kann. Im dritten Beitrag steht aber 0,65. Was ist nun richtig?
Ich habe den gleichen Fall. Nun stutze ich, da ich denke, dass ich hier nur eine 0,65 VG nach 3405 abrechnen kann. Im dritten Beitrag steht aber 0,65. Was ist nun richtig?