Abrechnung Soz. Verfahren, Enigung?
Verfasst: 27.09.2010, 10:40
Hallo,
ich habe schon über die Suchfunktion versucht die die Sache selber zu lösen. Bin mir aber trotzdem unsicher.
Sachverhalt:
Wir legen Widerspruch gegen den Bescheid über den Grad der Behinderung ein. Sodann Klage vor dem SozG. Nach Beweiserhebung durch ein Gutachten schlägt die Gegenseite (ohne mündliche Verhandlung) folgendes Angebot vor:
Der Nachteilsausgleich einer………………..wird unter Aufhebung der bisherigen Entscheidungen festegestellt. Klägerin ist mit der Regelung einverstanden und erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Wir haben das Angebot angenommen und den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
So das heißt ja ich kann nur gegenüber dem Mandanten bzw. der RSV abrechnen, also kein KFA gegen die Gegenseite.
Eine VG nach Nr. 3102 in Höhe von 250,00 € habe ich bereits als Vorschuss abgerechnet.
Ich würde hier dann noch die Einigung nach Nr. 1006 in Höhe von 190,00 € abrechnen.
Dann wegen der TG bin ich mir nicht sicher. Bei der TG nach Nr. 3106 steht ja bei Punkt 3 diese entsteht auch wenn das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. Aber hier ist ja nur eine Erledigung, also keine TG oder?
ich habe schon über die Suchfunktion versucht die die Sache selber zu lösen. Bin mir aber trotzdem unsicher.
Sachverhalt:
Wir legen Widerspruch gegen den Bescheid über den Grad der Behinderung ein. Sodann Klage vor dem SozG. Nach Beweiserhebung durch ein Gutachten schlägt die Gegenseite (ohne mündliche Verhandlung) folgendes Angebot vor:
Der Nachteilsausgleich einer………………..wird unter Aufhebung der bisherigen Entscheidungen festegestellt. Klägerin ist mit der Regelung einverstanden und erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Wir haben das Angebot angenommen und den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
So das heißt ja ich kann nur gegenüber dem Mandanten bzw. der RSV abrechnen, also kein KFA gegen die Gegenseite.
Eine VG nach Nr. 3102 in Höhe von 250,00 € habe ich bereits als Vorschuss abgerechnet.
Ich würde hier dann noch die Einigung nach Nr. 1006 in Höhe von 190,00 € abrechnen.
Dann wegen der TG bin ich mir nicht sicher. Bei der TG nach Nr. 3106 steht ja bei Punkt 3 diese entsteht auch wenn das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. Aber hier ist ja nur eine Erledigung, also keine TG oder?