Hallo an alle,
irgendwie werd ich und der Kostenfestsetzungsantrag wohl nie Freund Hoffe wirklich, dass ich mich jetzt nicht blamiere, aber ich stehe bei 2 KFA´s vor einem Problem bzw. bin mir nicht sicher.
1. Sachverhalt
Mahnbescheid
Widerspruch
streitiges Verfahren
Versäumnisurteil ergeht am 30.07. nur bezgl. der HF ohne RA-Kosten (vorgerichtliche)
Zahlung der HF am 02.08.
Urteil ergeht bezgl. der Kosten, Beklagte hat auch diese zu tragen.
Jetzt schreibt uns das Gericht folgenden Beschluss:
-Streitwert bis 18.08. 130,65 €
Danach Summe d. gerichtlichen + außergerichtlichen Kosten...
Jetzt steh ich auf dem Schlauch was den KFA angeht.... Ich hoffe jemand kann mir da helfen.
2. Sachverhalt
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
Widerspruch
im streitigen Verfahren wird die HF gezahlt - Hauptsache für erledigt erklärt
Verfahren über Kosten - Beklagte trägt die Kosten
Ich hätte gedacht ich muss wie folgt festsetzen lassen:
3305
3308
3100
-Anrechnung
3104 - glaub n. § 495a
- Anrechnung der Gebühren die im VB schon sind...
Lieg ich da richtig???
Bin für jede Hilfe dankbar.
Vielen lieben Dank schon jetzt und noch einen schönen Sonntag.
LG Anna Maria
Hilfe Kostenfestsetzung
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Hallo,
also bei Sachverhalt II würde ich sagen, du liegt nicht ganz daneben. Wann wurde denn aber für erledigt erklärt?
Und bei Sachverhalt I: Warum erging VU nur bezüglich HF und später erging dann Urteil? Erging praktisch erst Teil-VU?
also bei Sachverhalt II würde ich sagen, du liegt nicht ganz daneben. Wann wurde denn aber für erledigt erklärt?
Und bei Sachverhalt I: Warum erging VU nur bezüglich HF und später erging dann Urteil? Erging praktisch erst Teil-VU?