Terminsgeühr UV bei 2. VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bürohexe
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#1

20.02.2007, 20:53

Hallo! Ich habe ein großes Abrechnungsproblem mit folgendem Sachverhalt: Wir haben Klage eingereicht; da der Gegner sich nicht gemeldet hat, ist im schriftlichen Vorverfahren ein VU ergangen. Gegen dieses VU hat der Gegner dann Einspruch eingelegt; das Gericht hat dann einen Verhandlungstermin anberaumt. Dieser Termin wurde von einem Unterbevollmächtigten wahrgenommen. Hier ist der Gegner nicht erschienen, so daß ein zweites VU ergangen ist. Ich bin jetzt total unsicher, in welcher Höhe ich die Terminsgebühr abrechnen kann. Diese kann ja eigentlich nur einmal entstehen, obwohl sie doch zweimal angefallen ist, oder? Hat jemand eine Idee? :roll:
Liebe Grüße,
die Bürohexe
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Tigerentchen
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#2

20.02.2007, 21:00

Soweit ich weiß, kann die Terminsgebühr leider nur einmal abgerechnet werden unabhängig davon, wie viele Termine stattgefunden haben.

Hatte neulich auch so einen Fall; war sehr ärgerlich, da der Streitwert auch noch so gering war.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Sandra S.
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#3

20.02.2007, 22:11

Würde so abrechnen:

RA (ihr):
1,3 Verfahrensgebühr
0,5 Terminsgebühr für VU
Auslagen, USt.

UBV:
0,65 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr (für 2. VU) --> laut Kommentar entsteht hier eine 1,2!
Auslagen, USt.

Die Terminsgebühr kann eigentlich nur einmal im Verfahren entstehen, unabhängig von der Anzahl der Termine, hier sind ja aber zwei Anwälte tätig geworden. Deswegen auch 2 Terminsgebühren (das gleiche gilt übrigens für die Verfahrengsgebühr)
Liebe Grüße
von Sandra
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#4

21.02.2007, 07:58

Ich würde es genauso wie Sandra abrechnen!
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#5

21.02.2007, 08:20

:zustimm
Bürohexe
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#6

21.02.2007, 10:23

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! :D

Ich habe mir auch gedacht, daß hier zwei Terminsgebühren entstehen; 0,5 für uns und 1,2 für den UV. Aber AG Neukölln sagt: "Eine T-Gebühr kann der HV wegen § 15 RVG nicht neben der dem UV entstandenen geltend machen, obwohl sie entstanden ist." :(
Die haben meinen Antrag eigentlich schon abgebügelt, aber mein Chef wollte da evtl. nachhaken. Was würdet Ihr machen? Dranbleiben und argumentieren oder die Sache abhaken? Wir haben jetzt die Verfahrensgebühren für den HV und den UV sowie eine 0,5 TG erhalten. KF-Beschluß ist mittlerweile auch ergangen, die Frist zur Erinnerung auch schon abgelaufen! So'n Mist! :?
bianca82
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#7

21.02.2007, 10:32

Sehe das auch so wie Sandra. Naja leider liegt der KFB ja schon vor und das Gericht ist mal wieder anderer Meinung. Würde mich allerdings nicht mit einer 0,5 TG abspeisen lassen, da es für das 2. VU eine 1,2 TG gibt. Würde ggf. auf die 0,5 TG verzichten.
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#8

21.02.2007, 11:33

So, ich habe jetzt mit dem zuständigen Rechtspfleger telefoniert und die Festsetzung von 0,7 Terminsgebühr beantragt (Differenz zw. 1,2 und 0,5). Er hat nochmal betont, daß nur eine Gebühr angesetzt werden kann, aber durch das zweite VU eben die 1,2.
Jetzt bin ich echt erleichtert, daß ich diese Akte vom Tisch hab!
Nochmals viiiiielen Dank für Eure Unterstützung! :D
Eure Bürohexe
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