Gerichtskostenrückerstattung / Gerichtsgeb. von 3,0 auf 1,0

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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iviekiwi
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#1

23.09.2010, 11:39

Hallo,

ich würde gerne mal wissen, was ich bei einer Klagerücknahme tun muss, um die zu viel gezahlten Gerichtskosten wieder rückerstattet zu bekommen. Die Gerichtsgebühren sinken ja bei einer Rücknahme von 3,0 auf 1,0.

Muss ich da beim Gericht einen Antrag stellen oder geschieht diese Rückerstattung automatisch durch das Gericht.

Hoffe, jemand kann mir dabei helfen.

Danke im Voraus
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Liesel
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#2

23.09.2010, 11:46

Die GK-Erstattung erfolgt automatisch.
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domel 3008
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#3

23.09.2010, 11:46

naja, du stellst doch möglicherweise einen KFA und da nehme würde ich das mit aufnehmen, das 1,0 festzusetzen sind und die nicht verbrauchten GK von 2,0 in Höhe von EUR.... auf folgendes Konto zu erstatten sind:....
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#4

23.09.2010, 11:47

@domel: Einen KFA bei Klagerücknahme? Wohl kaum. Wird wohl die Beklagtenseite machen.
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#5

23.09.2010, 12:08

ja immer mit der ruhe... :shock: hab ich wohl überlesen, sorry...
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#6

23.09.2010, 12:11

War doch nicht böse gemeint! :oops:
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#7

23.09.2010, 12:14

achso...na dann ist gut :mrgreen: leider kann man das ja nicht rauslesen... :)
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misspinky1984
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#8

23.09.2010, 12:41

Bitte beachte aber, dass ggf. auch bei einer Klagerücknahme 3,0 GK entstehen können, sofern die Gegenseite Kostenantrag stellt und ihr dann die Kostentragungspflicht nicht unverzüglich anerkennt :wink: (schau mal in 1210, 1211 KV GKG)
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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