Kostenfestsetzung Klage, Widerklage, Drittwiderklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lora
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#1

20.09.2010, 15:39

Hallo! :lol:
Muss einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.
Wir haben Klage über 50.000,00 € eingereicht. Die Gegenseite hat Widerklage erhoben und in dieser noch eine dritte Person als Drittwiderbeklagte aufgenommen, die wir dann später auch vertreten haben. Also wir vertreten den Kläger = Widerbeklagten und den Drittwiderbeklagten. Im Termin wurde dann die Widerklage zurückgenommen und das Urteil zu unseren Gunsten ausgesprochen. Die Kosten trägt die Gegenseite (Beklagte).
Wie stelle ich nun den Kostenfestsetzungsantrag?
Ich dachte:
für Kläger und Widerbeklagten:
1,3 Verfahrensgebühr nach GW 100.000 € (Klage+Widerklage)
1,2 Terminsgebühr nach GW 50.000 € (da Widerklage im Termin zurückgenommen wurde)
Auslagen
MWSt

und dann gesondert für den Drittwiderbeklagten

1,3 Verfahrensgebühr nach GW 50.000 €
keine Terminsgebühr
Auslagen
MWSt.

Danke für eure Hilfe!
Asgoth
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#2

20.09.2010, 15:56

nein.

1,3 VG aus 100000
0,3 Erhöhung nach 50000
1,2 TG aus 100000 (Klagerücknahme IM Termin - also war der Wert bei Aufruf der Sache 100000)

vorsorglich frag ich mal nach (weil die GW von Klage + Widerklage identisch sind):

Welchen Gegenstand hatten denn Klage und Widerklage? Waren die nicht identisch?
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lora
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#3

20.09.2010, 16:06

Danke, Asgoth!
Die Klage und Widerklage haben keinen identischen Gegenstand.
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#4

20.09.2010, 16:51

Wie Asgoth. :daumen
~ Grüßle ~
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#5

18.02.2011, 10:55

Hallo, ich würde mich hier mal mit reindrängeln, da ich ein ähnliches Problem habe:

Wir vertreten den Kläger (Widerbeklagten) und die Drittwiderbeklagte. Die Drittwiderbeklagte hat PKH bekommen.
Im Termin wurde verglichen, Kosten: 1/4 tragen Kl./Widerbekl. + Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner, der Beklagte trägt 3/4.
Gegenstand der Klage war die Äußerung X, Gegenstand der Widerklage war die Äußerung Y.

Ich wollte nun Kläger/WIderbeklagten und Drittwiederbeklagte getrennt voneinander abrechnen - wäre ja fast einfacher :-) Wenn ich mir das da oben allerdings anschaue, dann bin ich mir nicht mehr sicher. Vor allem: Kläger haben wir schon außergerichtlich vertreten, Drittwiderbeklagte nicht.

Mein Kostenausgleichsantrag für den Kläger:
0,65 Verfahrensgebühr 3100 VV (SW: Klage + Widerklage)
1,2 Terminsgebühr 3104 VV (SW: w.o.)
1,0 Einigungsgebühr 1003 VV (SW: w.o.)
PTP
Ust

Kostenausgleichsantrag für die Drittwiderbeklagte:
wie für den Kläger, nur eine 1,3 Verfahrensgebühr, und SW auf (Dritt-)Widerklage beschränken, und die Gebühren nach §§ 45, 49 RVG abrechnen.

Oder denke ich einfach zu kompliziert?

Für eure Hilfe schon mal vorab ein großes DANKESCHÖN!

Viele Grüße
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#6

18.03.2011, 08:27

Ich würde gerne noch mal auf mein o.g. Abrechnungsproblem zurückkommen... Wir haben nun den Streitwertbeschluss erhalten und nun MUSS ich abrechnen. Ich bitte also nochmal um eure Hilfe.

Vielen dank und ein schönes Wochenende!
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