Zeugenbeistand mit PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Daisy

#1

17.09.2010, 10:35

Guten Morgen, kann mir jemand weiterhelfen?

Chef wurde in einer Strafsache als Zeugenbeistand unter Bewilligung von PKH bestellt. Weiß jemand wie ich das abrechne? (wir waren im Ermittlungs- u. Strafverfahren ohne Verhandlung tätig, also 4100, 4104, 4106 Gebühren).

Schreibe ich das wie bei einer ganz normalen PKH-Abrechnung? Erst die Gebühren des beigeordneten Anwalts dann die des Wahlanwalts und Anrechnung des beigeordneten Anwalts?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

17.09.2010, 10:42

Ja. Wahlanwaltskosten aber nur, wenn der Mdt Raten zahlen muß. Wenn dem Beschuldigten die Kosten auferlebt wurden, mußt Du auch KFA gegen diesen stellen, dort dann auf PKH hinweisen, damit das Gericht anrechnen kann.
Daisy

#3

20.09.2010, 11:35

vielen Dank für die schnelle Hilfe :thx
Antworten