Guten Morgen, kann mir jemand weiterhelfen?
Chef wurde in einer Strafsache als Zeugenbeistand unter Bewilligung von PKH bestellt. Weiß jemand wie ich das abrechne? (wir waren im Ermittlungs- u. Strafverfahren ohne Verhandlung tätig, also 4100, 4104, 4106 Gebühren).
Schreibe ich das wie bei einer ganz normalen PKH-Abrechnung? Erst die Gebühren des beigeordneten Anwalts dann die des Wahlanwalts und Anrechnung des beigeordneten Anwalts?
Zeugenbeistand mit PKH
- Adora Belle
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Ja. Wahlanwaltskosten aber nur, wenn der Mdt Raten zahlen muß. Wenn dem Beschuldigten die Kosten auferlebt wurden, mußt Du auch KFA gegen diesen stellen, dort dann auf PKH hinweisen, damit das Gericht anrechnen kann.