Hallo Ihr Fleißigen,
ich habe mal wieder eine Kostenrechtsfrage:
VB, Gegenseite legt Einspruch ein, unsere Mandantin handhabt alles allein bis zum Urteil, wonach der VB aufrecht erhalten bleibt.
Wir stellen dann einen Antrag auf Berichtigung des Urteils wg. offensichtlicher Unrichtigkeit.
Kann man hierfür eine 1,3 Verfahrensgebühr nehmen? Wie ist es mit einer eventuellen Anrechnung einer Geschäftsgebühr?
Vielen Dank im Voraus.
V.G. Tanja
Welche Gebühr?
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- domel 3008
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Also ihr erhaltet für den Antrag auf Berichtigung des Urteils eine 1,3 VG.
aber wenn ihr vorher noch gar nichts getan habt und eure mdt. bis zum urteil alles allein gemacht habt, dann könnt ihr doch keine Geschäftsgebühr verlangen...
aber wenn ihr vorher noch gar nichts getan habt und eure mdt. bis zum urteil alles allein gemacht habt, dann könnt ihr doch keine Geschäftsgebühr verlangen...
ja, 1,3 VG sollte drin sei
was war denn falsch an dem Urteil? Könnte sich evtl auf den Streitwert auswirken.
wie du auf eine GG kommst, ist mir schleierhaft...
was war denn falsch an dem Urteil? Könnte sich evtl auf den Streitwert auswirken.
wie du auf eine GG kommst, ist mir schleierhaft...
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Danke für Eure Antworten; wir waren außergerichtlich tätig, sind auch außergerichtlich aufgetreten. deshalb meine Frage, ob man das anrechnen kann/muß. Das Mahnverfahren hatte unsere Mdt dann selber gemacht.
Unrichtig war eine Parteibezeichnung, die dann per Beschluss geändert wurde.
Unrichtig war eine Parteibezeichnung, die dann per Beschluss geändert wurde.
- domel 3008
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ich denke euer mandant hat alles alleine gemacht bis zum urteil. wo seid ihr dann außergerichtlich aufgetreten?
hierzu müsstest du noch ein bisschen genauer werden, damit man den Sachverhalt besser versteht und die Gebühren bestimmen kann.
hierzu müsstest du noch ein bisschen genauer werden, damit man den Sachverhalt besser versteht und die Gebühren bestimmen kann.
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Die Gegenseite hatte der Forderung außergerichtlich per Anwalt widersprochen. Hierauf hatten wir gegenüber der Gegenseite Stellung genommen und die Zahlung anheim gestellt. Das dann folgende Mahnverfahren hat Mdt selber gemacht
- domel 3008
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Na das ist doch dann was anderes:
Ihr erhaltet für eure außergerichtliche Tätigkeit eine 1,3 GG und rechnet diese auf die 1,3 VG an.
Also hattest du schon richtig gedacht in deinem Anfangsbeitrag
Ihr erhaltet für eure außergerichtliche Tätigkeit eine 1,3 GG und rechnet diese auf die 1,3 VG an.
Also hattest du schon richtig gedacht in deinem Anfangsbeitrag
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gern geschehen