Kostennote für Aktenauszug-eingentlich einfach?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
maus19
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#1

16.09.2010, 11:24

Hallo,

so sieht´s aus:

Wir schicken der Haftpflichtversicherung der Gegenseite einen Aktenauszug. Ich schlage vor:

Pauschale für Aktenauszug € 23,00
...... Fotokopien gem. Nr.
7000 1a VV (aus Behörden-/
Gerichtskaten)
Pauschale
19 %
Summe

Ich meine so ist das richtig! Muss ich auch für die Aktenübersendung € 12,00 dazu nehmen? Ich weiß nämlich nicht, ob wir das nicht der RS unserer Mandantschaft in Rechnung stellen können oder der haftpflicht der Gegenseite????
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Liesel
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#2

16.09.2010, 11:27

Pack die 12,00 Euro zuzügl. MwSt mit rein in die Abrechnung an die Haftpflicht.
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maus19
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#3

16.09.2010, 14:17

also ist das egal, dass die Haftplicht der Gegenseite die 12,00 € zahlt?
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Adora Belle
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#4

16.09.2010, 14:36

Die Frage verstehe ich nicht. Wichtig ist, daß Du Dir die 12 EUR nicht zweimal erstatten läßt. Wenn die RS in einem parallel geführten OWi-Verfahren schon erstattet hat, dann kannst Du die Pauschale nicht auch noch von der HPV verlangen. Wenn die RS aber Kosten vorgeschossen hat, die später ein anderer tragen soll, dann muß eben nach Erstattung an diese zurückgezahlt werden.
maus19
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#5

16.09.2010, 15:01

also gemeint war,

obwohl unser Mandant RS hat und auch Deckungszusage, kann bzw. darf ich die Auslagenpauschale von € 12,00 auch gegenüber einer Haftplichtversicherung des Gegners abrechnen oder muss ich später diese € 12,00 bei der RS der Mandant holen.

Meine Frage also, ist das egal, wer im Enddefekt mir die 12 € erstattet, RS der Mandantschaft oder Haftpflicht der Gegenseite?
rosa

#6

16.09.2010, 15:09

Immer die gegnerische Haftpflicht, DIE haben euch den Auftrag erteilt, ihr stellt die Rechnung auf DIE sogar aus !

ABER keine POSTAUSLAGEN dazu !!!!
maus19
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#7

16.09.2010, 15:46

also so richtig?

Pauschale für Aktenauszug € 23,00
...... Fotokopien gem. Nr. € ......
7000 1a VV (aus Behörden-/
Gerichtskaten)
19 % MWST € .......
Aktenversendung € 12,00
Summe € .......
rosa

#8

16.09.2010, 15:49

YES
aber du kannst auch ohne Probleme 26 EURO nehmen
Wie du magst :)
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Adora Belle
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#9

16.09.2010, 15:53

Die Aktenversendungspauschale gehört nach h.M. vor die USt.

Wir nehmen übrigens 30 EUR, ich hab hier auch schon von 40 oder mehr gelesen.

Ich sehe keinen Grund, warum keine Auslagenpauschale berechnet werden soll - das ist ein Auftrag wie jeder andere.
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Supersabsy
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#10

16.09.2010, 15:56

Ich hab bisher auch immer die AUslagenpauschale berechnet - ist bis jetzt auch immer bezahlt worden. Ich muss die Akte doch auch wieder zurück schicken - das kostet dann auch Porto,. also berechne ich die AUslagenpauschale. Oder nicht?
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