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2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 12:49
von Skyline
Hallo Leute,

ich habe ein ganz dickes Problem.....

Also ich habe hier eine Akte auf dem Tisch, da haben wir eine 1,3 Geschäftsgebühr für Zugewinn SW 18.000,00 € und eine 1,3 Geschäftsgebühr für Trennungsunterhalt 12.000,00 €.
Jetzt wurde eine Vergleich geschlossen, der diese Verfahren mit umfasst: Scheidung 10.000,00 €, Versorgungsausgleich 1.000,00 €, Zugewinn 18.000,00 € und Trennungsunterhalt 12.000,00 €

Wie mache ich jetzt die Anrechnung aus zwei Geschäftsgebühren ?? Häh ? Beide Geschäftsgebühren wurde auch vom Mandanten gezahlt. :oops:

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 13:10
von Ninine
Hallöchen,

bist Du dir sicher, daß mit dem Vergleich Getrenntlebenunterhaltsansprüche verglichen wurden und nicht nachehelicher Ehegattenunterhalt. Das sind rechtlich zwei ganz unterschiedliche Schuhe, die normalerweise auch in getrennten Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. Sollte der Trennungsunterhalt mitverglichen worden sein, stellt sich zunächst die Frage, ob er schon gerichtlich geltend gemacht war - wovon ich ausgehen - dann aber: Was ist aus diesem Verfahren geworden?
Irgendwie paßt das für meine Augen alles nicht so zusammen .... :(
LG ninine

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 13:14
von lucy1510
Wie Ninine und die Frage, was gerichtlich anhängig war und was nicht.

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 14:07
von Skyline
Hi,
ist alles mitverglichen worden. Es war alles auch gerichtlich anhängig.

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 14:37
von Skyline
Also,habe jetzt noch mal geguckt, Trennungsunterhalt war noch nicht gerichtlich anhängig ist mitverglichen worden. Mandant hat Rechnung Geschäftsgebühr bekommen für Trennungsunterhalt und bezahlt. Muss ich jetzt nur die Anrechnung auf die 0,8 Verfahrensgebühr durchführen ? Für Trennungsunterhalt ?

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 16:45
von lucy1510
Also, wenn alles andere außer Trennungsunterhalt anhängig war, rechnest Du so ab:

SW: 29.000,00 €
VG 1,3
SW: 12.000,00 €
VG 0,8
Abgleich
41.000,00 €
TG 1,2
29.000,00 €
EG 1,0
12.000,00 €
EG 1,5
Abgleich
+
+

Das ist ein ganz normaler Mehrvergleich.

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 13.09.2010, 18:16
von Asgoth
du übersiehst da aber die Anrechnung...

Re: 2 Geschäftsgebühren ? Familiensachen

Verfasst: 14.09.2010, 13:37
von Ninine
Das schlaue Programm bei uns schlägt folgendes vor:

Gegenstandswert: 18.000,00 € (Güterrecht)
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 787,80 €
Gegenstandswert: 12.000,00 € (Getrenntleben UE)
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 683,80 €
Gegenstandswert: 29.000,00 € (Güterrecht, Scheidung, VA)
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 985,40 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 12.000,00 € 0,65 -341,90 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Gegenstandswert: 12.000,00 € (Getrenntleben UE)
Verfahrensgebühr,
Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 420,80 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 41.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 30.000,00 €
(Güterrecht, Getrenntleben UE + falls z. B. erörtert, Scheidung und VA)
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 909,60 €
Gegenstandswert: 12.000,00 € (Getrenntleben UE)
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 789,00 €
Gegenstandswert: 18.000,00 € (Güterrecht – über Scheidung und VA wurde sich nicht verglichen – oder? wie vergleich man eine Scheidung? - sonst ggf. Wert erhöhen)
Einigungsgebühr, gerichtliches Verf. § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 348,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 30.000,00 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 €
Zwischensumme netto 4.642,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 882,08 €
Gesamtbetrag 5.524,58 €

Sieht doch ganz gut aus . :)