Abwehr unberechtigter Ansprüche

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
schachterlteufel
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#1

13.09.2010, 11:27

hallo ans Forum,

wir haben eine Mandantin vertreten, die ohne jeglichen Rechtsgrund abgemahnt wurde.
DAs hat nun wohl auch der abmahnende RA eingesehen und spielt Vogel Strauß.

Haben wir eine Möglichkeit, die aussergerichtlich entstandenen Kosten gegen die abmahnende Partei geltend zu machen?
So nach dem Motto: Abwehr eines unberechtigten Anspruchs, Erstattung der hierfür entstandenen Kosten...

Herzlichen Dank!

Schachterlteufel
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Adora Belle
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#2

13.09.2010, 11:31

Eher nicht, dafür fehlt die Anspruchsgrundlage.
Gina

#3

13.09.2010, 11:42

Unberechtigt in Anspruch genommen zu werden, gehört zum Lebensrisiko, sprach der BGH. Pech, wenn man geboren wurde, ohne vorher gefragt zu werden. ;-)
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domel 3008
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#4

13.09.2010, 12:34

na klar, kann man die außergerichtlichen Kosten sich von der Gegenseite erstatten lassen.
Wenn dies nicht ohne Gericht funktioniert, dann eben per Klage. Kommt bei uns leider immer häufiger vor, aber wir bekommen letztendlich Recht.
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Aurora-Sun
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#5

13.09.2010, 12:38

Bei uns machen wir das auch so ^^ Aber wenns nur geringe Kosten wie z.B. ein Aufforderungsschreiben oder so gab dann verzichtet mein Chef auch schon manchmal aufs Honorar...der Mandant kommt dann ganz bestimmt wieder ;)
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domel 3008
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#6

13.09.2010, 12:49

naja, auf das Honorar verzichten wir nur bei "neuen" oder "kleineren" Mdt., ist aber auch eher selten...
Ich würde es jedenfalls versuchen, die Gegenseite zur Zahlung der euch entstandenen RA-Kosten aufzufordern.
Asgoth
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#7

13.09.2010, 12:55

Ich würde es jedenfalls versuchen, die Gegenseite zur Zahlung der euch entstandenen RA-Kosten aufzufordern
...was - wie oben bereits gesagt - ohne Anspruchsgrundlage relativ erfolglos verlaufen dürfte...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Gina

#8

13.09.2010, 13:05

domel 3008 hat geschrieben:na klar, kann man die außergerichtlichen Kosten sich von der Gegenseite erstatten lassen.
Wenn dies nicht ohne Gericht funktioniert, dann eben per Klage. Kommt bei uns leider immer häufiger vor, aber wir bekommen letztendlich Recht.
Na dann mal viel Spaß beim Klagen und beim Suchen einer Anspruchsgrundlage. Die bitte ich dann mal mitzuteilen.
schachterlteufel
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#9

13.09.2010, 13:12

@domel 3008
Könnten Sie mir die Anspruchsgrundlagen verraten?!
Danke!
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domel 3008
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#10

13.09.2010, 13:13

das mag sein, daß es keine Anspruchsgrundlage dafür gibt, aber man kann es dennoch begründen und möglicherweise erstattet der Gegner. Und wenn nicht, dann eben vllt. über Klage versuchen, je nach dem wie hoch denn eigentlich der Wert ist um den es geht.

Wurde denn auf den mit der Abmahnung geltend gemachten Anspruch verzichtet, oder wie ist die Sache ausgegangen?
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