in einer strafsache waren wir in der ersten instanz als pflichtverteidiger beigeordnet. nun haben wir für den mandanten berufung eingelegt und das berufungsverfahren soll fortgeführt werden. gilt die pflichtverteidigerbeiordnung jetzt auch für das berufungsverfahren oder muß das nochmal separat beantragt werden?
erfolgt die abrechnung der gebühren für das berufungsverfahren beim erstinstanzlichen gericht oder beim berufungsgericht?
Pflichtverteidigung 2. Instanz
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Beiordnung gilt bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens. Abgerechnet wird immer beim erstinstanzlichen Gericht, § 55 Abs.1 Satz 1 RVG. Ganz große Ausnahme: Vorschüsse in Zivil-/Verwaltungsrechtssachen beantragt man beim jeweilig befaßten Gericht, § 55 Abs.2 RVG.