Gebühren für kombinierten ZV-Antrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kathy
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#1

18.01.2006, 13:59

Hallöchen,
hätte da ma wieder ne Frage :oops:
Also, hab da nen ZV-Antrag mit EV-Antrag kombiniert. Nun hat der Schuldner netterweise gleich bezahlt. :D
Nun zur Frage:
:?: Krieg ich nu nur die 0,3 für den ZV-Antrag oder krieg ich die 0,3 für den EV-Antrag auch (weil EV hat er ja net abgeben müssen, weil er sofort als GV da war gezahlt hat)
Im RVG für Anfänger vom Enders steht, dass man sie nicht kriegt. Mein Chef denkt aber, dass nur für den EV-Antrag schon die 0,3 entstanden ist.

Bitte um Erfahrungsberichte. :thx
MfG Kathy
Andreas

#2

18.01.2006, 14:02

Das eV-Verfahren wurde nicht eingeleitet, es wurde lediglich der Antrag gestellt.

Daher entsteht auch noch keine Gebühr dafür.

Nur wenn der GV das eV-Verfahren einleitet, entsteht die Gebühr. Der Antrag auf Abnahme der eV ist nämlich immer bedingt, und die Bedingung - erfolglose Sachpfändung - ist nicht eingetreten :wink:
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happykitcat
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#3

18.01.2006, 14:12

Außerdem ist zu beachten, dass der Schuldner die ZV-Kosten zu tragen hat und nicht der Gläubiger, auch wenn dieser erst einmal in die Vorleistung gehen muss.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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