Ihr Lieben,
hier mal eine Frage zu den Gebühren eines Schiedsrichters im Schiedsgerichtsverfahren:
Mein Chef wurde zum Schiedsrichter bestellt. Der Obmann möchte nun eine Kostenrechnung von uns, für das Kostenfestsetzungsverfahren. Lt. Schiedsgerichtsordnung fallen an (ich zitiere): zwei Gebühren nach der Gebührentabelle für RAe in Anl. 2 zu § 13 Abs. 1 RVG.
Ich würde eine 2,0 Gebühr nach § 13 RVG nehmen nebst Auslagen u. MWSt.
Seht Ihr das auch so? Schiedsgerichtsverfahren sind nicht mein Gebiet, wie man vielleicht merkt.