Abrechnung Schiedsgerichtsverfahren/Gebühren Schiedsrichter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gewusel
Forenfachkraft
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#1

08.09.2010, 15:30

Ihr Lieben,
hier mal eine Frage zu den Gebühren eines Schiedsrichters im Schiedsgerichtsverfahren:
Mein Chef wurde zum Schiedsrichter bestellt. Der Obmann möchte nun eine Kostenrechnung von uns, für das Kostenfestsetzungsverfahren. Lt. Schiedsgerichtsordnung fallen an (ich zitiere): zwei Gebühren nach der Gebührentabelle für RAe in Anl. 2 zu § 13 Abs. 1 RVG.
Ich würde eine 2,0 Gebühr nach § 13 RVG nehmen nebst Auslagen u. MWSt.
Seht Ihr das auch so? Schiedsgerichtsverfahren sind nicht mein Gebiet, wie man vielleicht merkt.
:lol: :thx
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