Hallo zusammen,
wir haben Klage erhoben für den Mandanten. Neben Räumung und Herausgabe von Wohnraum und Zahlung beantragten wir vorgerichtliche Anwaltskosten dem Beklagten aufzuerlegen.
Das Verfahren ist mit einem Teil-VU beendet: Beklagter muss räumen und zahlen. "Wegen der vorgerichtlichen Kosten war die Klage abzuweisen, denn es fehlte insoweit schlüssiger Vortrag".
Bedeutet das für meinen KFA, dass ich die Anrechnung draußen lasse oder wie sieht meine Rechnung nun aus?
Lieben Gruß
Sputnik
KFA mit Geschäftsgebühr?
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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nur mal zum besseren Verständnis, warum fehlte es denn an schlüssigem Vortrag? Ihr müsst doch nur sagen, dass und kurz wodurch euch die GG entstanden ist, ein außergerichtliches Schreiben dazu und gut ist ....
Zuletzt geändert von rosa am 03.09.2010, 20:33, insgesamt 2-mal geändert.
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@ #3 Immi: wir haben in unserer Klage ganz normal begründet warum die entstanden ist.
@ #4 grommelie: danke
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