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Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 05.09.2010, 10:23
von 13
online hat geschrieben:Dinolein, alles gut, wir sind einer Meinung. :knutsch
Da haste aber Glück, sonst... :auslach :mrgreen: :lolaway :lolaway

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 05.09.2010, 10:42
von online
Sonst? :liebe2

:auslach

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 05.09.2010, 10:45
von 13
:genau :mrgreen:

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 05.09.2010, 10:51
von online
Na, denn man tau! :P

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 05.09.2010, 10:59
von 13
Auf geht´s :mrgreen:

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 05.09.2010, 11:10
von online
Beinahe hätte ich Dich nicht wiedererkannt mit dem neuen Avatar. Aber da bist Du ja.

:liebe2

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 07.05.2019, 12:12
von rena
Hallo zusammen, ich bin mir gerade nicht ganz sicher hier :oops:

Unser Kläger hat PKH ohne Ratenzahlung erhalten und unserer Klage wurde teilweise stattgegeben.

Kosten trägt der Kläger zu 1/6.

Es ist klar, dass ich ganz normal meine PKH-Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechne.

Die 1/6 muss unser Mandant aber jetzt in Höhe der Wahlanwaltsgebühren erstatten? Und das zieht die Staatskasse dann bereits ab von unserem Erstattungsanspruch oder wie ist das? :kopfkratz

Und einen Kostenausgleichsantrag müsste ich dennoch stellen? Nach PKH-Tabelle oder Wahlanwalt)

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 07.05.2019, 12:36
von Liesel
Die PKH-Gebühren erhaltet ihr in vollem Umfang.

KAA stellst du nur, wenn der SW über 4.000,00 Euro liegt. Bei der Kostenfestsetzung werden immer die Wahlanwaltsgebühren berechnet.

Re: Abrechnung PKH bei Kostenquotelung

Verfasst: 09.05.2019, 13:17
von rena
Vielen lieben Dank! :wink1