Abrechnung Ergänzungspflegschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#1

01.09.2010, 12:54

Hallo,

meine Chefin hat mir eine Akte zur Abrechnung der Ergänzungspflegschaft hingelegt. Da dies meine erste Abrechnung ist, weiß ich leider überhaupt nicht, wie ich diesen Antrag formuliere. Schreibe ich den wie einen PKH-Abrechnungsantrag ans Gericht oder wie macht ihr das? Muss ich da auch angeben, ob wir Vorschüsse o. ä. erhalten haben?

Wir hatten 3 Stunden á € 33,50.
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Summerof77
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#2

01.09.2010, 13:03

Schau mal hier: Das Thema hatten wir schon öfter.

ttp://www.foreno.de/viewtopic.php?t=4117&high ... enspfleger" target="blank
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refa176
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#3

01.09.2010, 13:10

Hallo, also wir vergeben bei den Abrechnungen eine Rechnungsnummer (dürfte klar sein)

Dann Schreiben ans Gericht: In der Sache xx ./. xx werden die Kosten der erfolgten Ergänzungspflegschaft wie folgt geltend gemacht

Wir rechnen nach § 67 a FGG, § 1835 Abs. 1 u. 2. BGB ab und schreiben dann z.B.

Vergütung gem. § 67 a FGG, § 1835 Abs. 1 u. 2. BGB 33,50 €
(Einarbeitung in Angelegenheit)
Vergütung gem. ... 33,50 €
Gespräch mit ..., Wahrnehmung Gerichtstermin oder Ortstermin usw.

Dann noch Märchensteuer drauf und Festsetzung und Überweisung bitten und raus ans Gericht.

Ich hoffe ich konnt dir helfen.

LG
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