Gegenstandswert bei Unfallsache nach Kaskovorrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lucy Planlos
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#1

25.08.2010, 10:41

hey!

ich suche nach dem richtigen GG-wert für die Abrechnung mit der RSV unseres Mandanten.

Folgender SV liegt zugrunde:
Unfall, Mdt nimmt Vollkasko in Anspruch, diese zahlt 1500€, der Rest (900€) wird zu 75% gegenüber der gegenerischen Haftpflichtversi. geltend gemacht. Diese zahlt im Endeffekt nichts.

SW: 2400€
oder 900€
oder 75% aus 900€
?
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Frau Cindy
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#2

25.08.2010, 12:35

Seid ihr denn an der Kaskoregulierung beteiligt gewesen? Ansonsten würde ich von einem Gegenstandswert von 675,00 € ausgehen. Denn das ist der Wert, den ihr gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht habt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#3

25.08.2010, 12:36

Ich würde es ebenfalls wie Frau Cindy sehen
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Lucy Planlos
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#4

25.08.2010, 14:38

ja, wir waren an der Kaskoregulierung beteiligt, haben diese geltend gemacht....
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Lucy Planlos
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#5

26.08.2010, 09:06

also ich denke mir, dass bzgl. der Abrechnung mit der Vollkasko kein Rechtsschutzfall vorliegt, sodass nur der gegenüber der gegenerischen HPFVersi angesetzte Teil von 675€ herangezogen werden kann....
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