Hallo zusammen,
habe im Forum zwar gesucht, aber nur die Grundlage § 91 II 3 ZPO als Grundlage für die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten in Vertretung in eigener Sache entdeckt für Gerichtsverfahren. Gilt diese Norm im übertragenen Sinn auch auf die Kosten für außergerichtliche Tätigkeit oder gibt es da eine andere Grundlage?
Habe nämlich eine neue Akte auf´m Tisch, von der Chefin als unsere Mandantin Verkehrsunfall, und ich soll Schreiben an Gegner verfassen, un da brauche ich eben auch die RA-Kosten, falls eben erstattungsfähig.
Außergerichtliche Vertretung Anwalt in eigener Sache
- Adora Belle
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Jep, sind erstattungsfähig.
- LuzZi
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*Fred vorkram*
Chef hatte Unfall, die Spaßkasse bezahlt den Schaden. Die wollen aber die Anwaltskosten nicht zahlen, weil die Haftungslage geklärt war und die Schadenhöhe durch Gutachten festgestellt wurde. Hat jemand eine Entscheidung parat, welche ich denen um die Ohren hauen kann? Hab vom Amtsgericht Frankfurt a. M. zu AZ 29 C 543/04-21 eine gefunden, die dürfte ganz gut passen. Vielleicht hat jemand ja auch was neueres oder vom BGH. Hab da nichts gefunden.
Chef hatte Unfall, die Spaßkasse bezahlt den Schaden. Die wollen aber die Anwaltskosten nicht zahlen, weil die Haftungslage geklärt war und die Schadenhöhe durch Gutachten festgestellt wurde. Hat jemand eine Entscheidung parat, welche ich denen um die Ohren hauen kann? Hab vom Amtsgericht Frankfurt a. M. zu AZ 29 C 543/04-21 eine gefunden, die dürfte ganz gut passen. Vielleicht hat jemand ja auch was neueres oder vom BGH. Hab da nichts gefunden.
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Eine Ersatzpflicht besteht auch, wenn sich ein Rechtsanwalt selbst vertritt. Das gilt auch für die vorgerichtliche Tätigkeit.
Die Ersatzpflicht setzt aber - wie sonst auch - voraus, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig wäre. Das ist bei einfach gelagerten Fällen nicht der Fall, aber bei einem Verkehrsunfall regelmäßig schon.
Was ich aber nicht sagen kann ist, ob auch die Umsatzsteuer erstattungsfähig ist.
Weiß jemand von Euch, wie das mit der Umsatzsteuer ist???
Die Ersatzpflicht setzt aber - wie sonst auch - voraus, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig wäre. Das ist bei einfach gelagerten Fällen nicht der Fall, aber bei einem Verkehrsunfall regelmäßig schon.
Was ich aber nicht sagen kann ist, ob auch die Umsatzsteuer erstattungsfähig ist.
Weiß jemand von Euch, wie das mit der Umsatzsteuer ist???
- LuzZi
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Nee, ist sie nicht, da Vorsteuerabzug. Du bekommst nur Nettogebühren.
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- Frau Cindy
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Ob Ust erstattet wird, hängt doch sicherlich davon ab, ob es ein Privat- oder Firmenfahrzeug ist oder? Cheffe hatte letztes Jahr einen Unfall mit seinem Privatfahrzeug und hat auch die Ust für die anwaltliche Tätigkeit erstattet erhalten.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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