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Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen?

Verfasst: 17.08.2010, 10:06
von naylu
Guten Morgen,

ich möchte gerne ein Scheidungsverfahren abrechnen.
Es gab mal eine Rechnung über 1.200,00 € für eine außergerichtl. Tätigkeit, die zum Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung führte.
Wie muss ich diese Rechnung jetzt bei der Schlussabrechnung berücksichtigen? Wird dieser Betrag voll angerechnet, gar nicht angerechnet oder zur Hälfte angerechnet?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar :thx

LG naylu

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 10:11
von Trulla79
Hmm ich würde sie gar nicht anrechnen. Bin mir aber nicht so sicher.

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 10:15
von Badeschlappe26
Wenn die 1.200,00 € für die außergerichtlichen Folgesachen waren und du jetzt aber die Scheidung an sich abrechnen willst, musst du m. E. gar nix anrechnen. Sind doch 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 10:55
von Kitty
Sehe ich auch so, dass du hier nicht anrechnen musst. Die Scheidungsfolgenvereinbarung beinhaltet ja z. B. Sachen wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinn, Umgang, Wohnungszuweisung etc., so dass die Vereinbarung und die Scheidung verschiedene Angelegenheiten sind.

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 10:56
von Trynnchylld
:zustimm

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 11:03
von naylu
Ok super. ... und wo steht das? :oops:
Mandat ist nämlich der Meinung, dass es angerechnet werden muss.

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 11:03
von Trynnchylld
Wegen den Angelegenheiten schau mal in §§ 16 ff. RVG.

Re: Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen

Verfasst: 17.08.2010, 11:37
von Badeschlappe26
Es wird nunmal nur DERSELBE Gegenstand angerechnet. Und Scheidung ist nunmal nicht dasselbe wie Unterhalt, Hausrat ... Eventuell beim Versorgungsausgleich - da könnte man sich vielleicht streiten. Die außergerichtlichen Vereinbarungen haben ja manchmal dazu was drin. In der Höhe könnte man nochmal drüber nachdenken - Rest nicht.