Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen
Verfasst: 09.08.2019, 09:17
Genau, also ich berechne unsere Anwaltsgebühren aus dem festgesetzten Streitwert und aus dem Streitwert, den wir wollen würden und die Differenz ist unsere Beschwer und muss ja über 200 EUR liegen.
Und da stellt sich eben mir die Frage nur gerichtlichen Anwaltsgebühren ab der VG und hier mit oder Anrechnung der GG (VG-Anrechnung oder nur VG) in beiden Varianten oder auch die GG insgesamt (GG+VG-Anrechnung) mit rein nehmen?
Und da stellt sich eben mir die Frage nur gerichtlichen Anwaltsgebühren ab der VG und hier mit oder Anrechnung der GG (VG-Anrechnung oder nur VG) in beiden Varianten oder auch die GG insgesamt (GG+VG-Anrechnung) mit rein nehmen?