Wir sind eine reine Anwaltskanzlei und haben für eine Mandantin einen Ehevertrag und einen Erbvertrag entworfen. Den später ein Notar übernommen, entsprechend formatiert und beurkundet hat.
Wie können wir denn jetzt die jeweiligen Entwürfe abrechnen? Eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem jeweiligen Gegenstandswert (Vermögen)?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
laurasameh
Entwurf eines Ehevertrages und eines Erbvertrages
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