Dann kam ein weiterer Schriftsatz des RA des Forderungsstellers, dieser erklärte den Rücktritt und forderte weiterhin Schadensersatz. Hierauf reagierte der RA des späteren Beklagten nicht. Es meldete sich wieder der RA des Klägers telefonisch, wollte die Sache erörtern, RA des Beklagten ließ sich auf keine Eröterung mehr ein.
Kläger reicht Klage ein, RA des Beklagten schreibt eine Erwiderung ans Gericht, daraufhin nimmt der Kläger die Klage zurück.
Ist eine Terminsgebühr wegen der Telefonate entstanden?
Danke für die Hilfe!
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