Fahrkosten des Unterbevollmächtigten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RAsunny
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#1

10.08.2010, 09:43

Guten Morgen,

meine Chefin hat einen Unterbevollmächtigten (Bonn) beauftragt, für uns (Kanzlei Nähe Berlin) einen Termin beim AG Köln wahrzunehmen. Es wurde Gebührenteilung vereinbart.

Nun hat meine Chefin in meinem Urlaub den Unterbevollmächtigten gebeten, uns seine Rechnung zu übersenden. Die kam auch noch in meinem Urlaub. Ich soll jetzt prüfen, ob diese richtig ist und da bin ich mir nicht sicher.

Unterbevollmächtigter rechnet ab:
0,65 Verfahrensgeb. Nr. 3401 i.V. m. 3100
0,60 Terminsgeb. Nr. 3402 i.V.. m. 3104
0,5 Einigungsgeb. Nr. 1004 m. 1000
PTE
Fahrkosten für eigenes Fahrzeug
2x 36 km
Nettobetrag

Mandantin ist vorsteuerabzugsberechtigt. Ach so, der Unterbevollmächtigte hat vorher eine Rechnung über 0,65 Verfahrensgeb., 1,2 Terminsgeb., PTE und Fahrtkosten geschickt. Diese hatte Chefin in meinem Urlaub moniert und unsere Rechnung an die Mandantin beigefügt. Und nun kam halt oben geschriebene Rechnung.

Ich würde sagen, die Rechnung insoweit richtig, jedoch bin ich mir bei den Fahrtkosten nicht sicher.

Was meint ihr? Habt ihr evtl. dann eine Quelle für mich, da meine Chefin sowas immer nachlesen will? Ich habe schon gesucht und bin nicht fündig geworden.

Danke schon einmal
gkutes

#2

10.08.2010, 09:49

grundsätzlich kommt es ja auf die Vereinbarung mit dem UBV an. Ich nehme hier mal Gebührenteilung an.

eine Rechnung kann man nicht ohne Sachverhalt prüfen :roll: Wie sollen wir denn den Anfall der EG bejahen, wenn du nicht schreibst, dass in der Verhandlung ein Vergleich geschlossen wurde.

Wenn ihr in Köln eine Verhandlung habt und in Bonn einen RA beauftragt, dann sollte euch klar sein, dass dort Reisekosten enstehen? Warum nimmt man keinen RA aus Köln??
Die Reisekosten des UBV wirst du wohl eher nicht erstattet bekommen, falls das ein Thema ist.
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Frau Cindy
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#3

10.08.2010, 09:54

:zustimm

Beim nächsten Mal einfach bei der Mandatserteilung darauf hinweisen, dass etwaige Reisekosten nicht vom Mandanten bzw. euch gezahlt werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#4

10.08.2010, 10:02

Kostenfestsetzung ist kein Thema. Da haben wir nur unsere Gebühren beantragt.

In der Verhandlung wurde ein Vergleich mit Widerruf geschlossen, UBV hat mitgewirkt und Chefin hat Vergleich mit UBV und mit Mandanten noch einmal besprochen. Vergleich wurde nicht widerrufen.

Ich hatte ja oben geschrieben, dass Gebührenteilung vereinbart war.

Es geht mir im Grunde halt nur um die Fahrtkosten des UBV, welche er uns gegenüber abrechnet. Wie gesagt, meine Chefin hat zum damaligen Zeitpunkt den UBV gesucht und mit diesem über die Sache gesprochen.
gkutes

#5

10.08.2010, 10:14

zu den Reisekosten:
Wenn ihr in Köln eine Verhandlung habt und in Bonn einen RA beauftragt, dann sollte euch klar sein, dass dort Reisekosten enstehen? Warum nimmt man keinen RA aus Köln??
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#6

10.08.2010, 10:22

Wie soll der UB denn von Bonn nach Köln kommen ohne Reisekosten?
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#7

10.08.2010, 10:41

@13:

Ich habe mich nur gefragt, ob der UBV uns die in Rechnung stellen darf und wenn ich dich richtig verstanden habe, ist das völlig in Ordnung? Richtig?

Hast du dafür auch eine Quellenangabe für meine Chefin? Sie ist da immer sehr genau.
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#8

10.08.2010, 10:45

Also wenn ihr einen RA in Bonn beauftragt, einen Termin in Köln wahrzunehmen, geht ihr doch nicht allen Ernstes davon aus, daß dieser dorthin fährt, ohne seine Reisekosten geltend zu machen. Das nennt man wohl Auswahlverschulden.
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gkutes

#9

10.08.2010, 10:51

Quelle: VV 7003, 7005 (die der UBV auch noch vergessen hat)
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#10

10.08.2010, 12:00

gkutes hat geschrieben:Quelle: VV 7003, 7005 (die der UBV auch noch vergessen hat)
:genau
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