Kostenabrechnung mit Mehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

04.08.2010, 14:07

gkutes hat geschrieben:chef sagt: spring aus dem fenster :roll:

:mrgreen:
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Pepsi
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#12

04.08.2010, 14:17

manchmal muss man einfach nachgeben, da lohnt diskutieren nicht :mrgreen:
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Pepples
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#13

04.08.2010, 15:07

und hinterher sagen, dass man Recht gehabt hat :auslach
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Novia
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#14

04.08.2010, 16:11

gkutes hat geschrieben:
chef sagt: spring aus dem fenster :roll:
:lolaway :mrgreen:
:pcwink LG Novia
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#15

04.08.2010, 17:05

das ist ja total lustig. das war von mir ironisch gemeint mit was chef sagt, stimmt auch. ich bin garantiert niemand der nur auf chefes meinung zählt. aber in dem fall wollte er das dann halt so haben. aber das thema hat sich dann ja auch erledigt.
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PeachyCJ
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#16

20.04.2017, 09:43

Einen schönen Guten Morgen :)

Da hier sooo viele Beiträge zum Mehrwert sind ist mir schon ganz schwindelig ^^

Deswegen frage ich lieber nochmal kurz nach :)

Das Gericht will den Streitwert wie folgt festsetzen:

Antrag aus Klageschrift 60.000 €
Mehrwert des gerichtlichen Vergleichs 40.000 €

Im Termin wurde sich verglichen.

Meine Abrechnung im Kopf sieht so aus:

1,3 Verfahrensgebühr aus 60.000,00 €
1,2 Terminsgebühr aus 60.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 40.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr 60.000,00 €

Ich bin mir total unsicher. :(

Würde mich freuen wenn mir jemand auf den richtigen Weg leitet :) Danke
:katze1 :katze2 :katze3
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Pepples
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#17

20.04.2017, 09:48

Man kann sich folgendes Abrechnungsschema merken ;) :

1,3 VG 3100 nach dem anhängigen Wert
0,8 VG 3101 Nr. 2 nach dem Mehrwert
Abgleich nach zusammengerechnetem Wert
1,2 VG 3104 nach dem zusammengerechneten Wert anhängig Wert und Mehrwert
1,0 1003 nach anhängigem Wert
1,5 1000 nach Mehrwert
Abgleich nach zusammengerechnetem Wert

Also, was stimmt jetzt nicht in Deiner Abrechnung? 8) ;)
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#18

20.04.2017, 10:16

Also so langsam verstehe ich es..glaube und hoffe ich..also:

1,3 Verfahrensgebühr aus 60.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr aus 40.000,00 €
Abgleich 1,3 aus 100.000,00 €

1,2 Terminsgebühr aus 100.000,00 €

1,0 Einigungsgebühr aus 60.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 40.000,00 €
Abgleich 1,0 aus 100.000,00 €
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#19

20.04.2017, 10:17

Les nochmal 15 III RVG ;)
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#20

20.04.2017, 10:28

Also wenn die Gebühr 1,3 VG + 0,8 VG höher ist als der Wert aus dem Gesamtstreitwert...so rechne ich das an. Aber das macht ja RA Micro bestimmt selber oder? ^^
:katze1 :katze2 :katze3
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