Seite 1 von 1

Hebegebühr bei beschlagnahmten Geldern?

Verfasst: 02.08.2010, 12:47
von SophieL
Hallo,

beim Mandanten sind im Rahmen eines Strafverfahrens gegen diesen Gelder beschlagnahmt worden. Diese wurden nun auf Wunsch vom Mandanten zunächst auf unser Konto überwiesen. Ich soll dieses nun abheben und dem Mandanten bar auszahlen.

Bekommen wir dafür eine Hebegebühr? Ich habe leider nichts darüber finden können. Und wenn wir tatsächlich die Hebegebühr bekommen können, dann könnte ich den Betrag ja quasi gleich abziehen/verrechnen ...

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.


Sophie

Re: Hebegebühr bei beschlagnahmten Geldern?

Verfasst: 02.08.2010, 12:57
von LuzZi
RVG, VV-Nr. 1009 Abs. 2!

Re: Hebegebühr bei beschlagnahmten Geldern?

Verfasst: 02.08.2010, 13:16
von SophieL
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ins RVG hatte ich auch schon geguckt und das mit dem Bargeld (habe ich den Hinweis richtig verstanden?) gesehen. Mir ging es ehrlich gesagt mehr um diesen Satz, auf den ich mehrmals im Netz gestoßen bin:

"Die Hebegebühr entsteht nicht, wenn lediglich Kosten an ein Gericht / eine Behörde weitergeleitet oder eingezogene Kosten an den Mandanten abgeführt oder auf seine Vergütung verrechnet werden (Nr. 1009 Abs. V VV RVG)."

Denn eigentlich ist das Geld, das wir dem Mandanten auszahlen werden, ja sein Geld. Andererseits Kosten sind das ja nun auch nicht.

Nur nochmals für mich Doofe: Ich werde die Gebühr dann also abrechnen. ^^


Vielen Dank nochmals

Re: Hebegebühr bei beschlagnahmten Geldern?

Verfasst: 02.08.2010, 13:19
von LuzZi
Es sind ja keine eingezogenen Kosten, von daher würde ich die Hebegebühr auf jeden Fall abrechnen!

Re: Hebegebühr bei beschlagnahmten Geldern?

Verfasst: 02.08.2010, 13:20
von Soenny
"Die Hebegebühr entsteht nicht, wenn lediglich Kosten an ein Gericht / eine Behörde weitergeleitet oder eingezogene Kosten an den Mandanten abgeführt oder auf seine Vergütung verrechnet werden (Nr. 1009 Abs. V VV RVG)."
Das betrifft z.B. Gerichtskosten die erstattet werden, da wird keine Hebegebühr berechnet.

In deinem Fall würde ich die Gebühr berechnen und direkt abziehen ;)

Re: Hebegebühr bei beschlagnahmten Geldern?

Verfasst: 02.08.2010, 13:44
von SophieL
Dankeschön ^^