Abrechnung Unterbevollmächtigung ohne Terminswahrnehmung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunni-bb
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#1

29.07.2010, 08:20

Hallo ihr lieben!

Hoffe, ihr könnt mir helfen. Und zwar hab ich hier folgenden Sachverhalt:

Wir wurden als Unterbevollmächtigte beauftragt in einer Zivilsache und haben uns bei Gericht angezeigt. Der Gerichtstermin vor dem AG wurde allerdings wegen Aufhebung und Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens nicht wahrgenommen. Es erging dann ein Anerkenntnis-Urteil.

Chefin meint, dass wir hier allenfalls eine Gebühr für die Einarbeitung in die Akte und zur Vorbereitung des Termins und ggf. die Unkostenpauschale wegen der Aktenanlage abrechnen können.

Nach welcher Gebühr kann ich denn jetzt aber abrechnen? GG? Pauschal-Gebühr?

LG
gkutes

#2

29.07.2010, 08:29

ein blick ins rvg könnte es richten....

3405 VV
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