KFB falsch, wurde aber schon bezahlt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
leeloo3
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#1

27.07.2010, 14:56

Meeep,

ich habe eben beim Abrechnen einer Akte festgestellt, dass ich die Kosten zu niedrig berechnet habe.

KFA wurde unter berücksichtigung eines Gegenstandswerts von 10.000,00 Euro gemacht. Gericht hat demnach so auch den KFB erlassen. Gegner hat nun endlich gezahlt und jetzt stell ich fest, dass der GW ja 15.000,00 Euro waren.

Beim Gericht nun Berichtigung des KFB beantragen? o.O
gkutes

#2

27.07.2010, 14:58

nein. Aber du kannst (glaub ich) nachfestsetzen lassen
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romex
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#3

27.07.2010, 15:05

Jepp... mach einen "weiteren KfA" und beantrage die Nachliquidation aufgrund des "falschen" Gegenstandswertes. Hab ich auch schon gemacht - nach Zahlung. Dürfte kein Problem sein. Allerdings gibt es da auch eine Verjährungsfrist, ich weiß aber nicht, wie lange die dauert bzw. wann sie abläuft...
Liebe Grüße,
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jenniver
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#4

27.07.2010, 15:05

Genau, Nachfestsetzung beantragen abzüglich bereits vom Gegner gezahlt.
leeloo3
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#5

27.07.2010, 15:17

Dann schick ich dem Gericht jetzt einfach nochmal die Berechnung mit richtigen GW, ziehe die Zahlung der Gegenseite ab und lass den Rest festsetzen... Hab ich das richtig verstanden? ^^
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romex
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#7

27.07.2010, 15:25

Ich schicke nur eine Nachberechnung... also "nur" die fehlende Position nebest Märchensteuer (und ggf. P/T, wenn die 20,00 EUR nicht schon ausgeschöpft waren). Wurde so bisher immer festgesetzt. (Hab das allerdings erst drei oder vier Mal gemacht...)
Liebe Grüße,
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gkutes

#8

27.07.2010, 15:30

naja - hier fehlt ja keine Position. Hier ist ja der Streitwert höher
Asgoth
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#9

27.07.2010, 15:31

Allerdings gibt es da auch eine Verjährungsfrist, ich weiß aber nicht, wie lange die dauert bzw. wann sie abläuft...
30 Jahre ab Erlass KGE...
Ich schicke nur eine Nachberechnung... also "nur" die fehlende Position nebest...
Finde ich unübersichtlich... einfacher/übersichtlicher wäre es wohl wirklich wie in #4 und #5... allerdings darf man nicht die reine Zahlung des Gegners abziehen, sondern lediglich den im (falschen) KFB titulierten Betrag...
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leeloo3
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#10

27.07.2010, 15:55

Super! Ich danke Euch allen!! :thx
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