außergerichtlich-selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adelia
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#1

21.07.2010, 10:30

wir haben außergerichtlich schriftverkehr mit der Gegenseite geführt... da ging es um einen wert von 16.942,00 EUR...die wollten die baumängel nicht beseitigen, daher haben wir Antrag auf selbständiges Beweisverfahren beantragt (6.000,00 EUR-wurde bereits auch so vom Gericht festgesetzt). Das Gericht hatte auch schon einen Sachverständigen beauftragt, wir teilten dem Gericht aber mit, dass dieser vorerst nichts machen soll, da Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite geführt wurden.

Daraufhin erfolgte weiterer schriftverkehr zwischen uns, unserem Mandanten und den drei Gegnern und es wurde ne Einigung getroffen. Achso der Mandant hat auch viel mit dem einen Gegner telefoniert...

Steh gerade ein wenig auf dem Schlauch :roll: , aber würde jetzt so abrechnen:

Rechtsanwaltsgebührenrechnung

Gegenstandswert: 16.942,00 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 787,80 EUR

Gegenstandswert: 6.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, selbständiges Beweisverfahren § 13, Nr. 3100 VV
RVG 1,3 439,40 EUR
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 6.000,00 EUR 0,65 -219,70 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV
RVG 1,0 338,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 1.405,50 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 267,05 EUR
zu zahlender Betrag 1.672,55 EUR


Ist das so richtig?! :?: :?: :?:
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Trynnchylld
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#2

21.07.2010, 10:54

Du müsstest eigentlich die 1,5 Einigungsgebühr bekommen, denn bei der 1003 heißt es :Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig.
Lieber Gruß, Trynn

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#3

21.07.2010, 10:56

ok und ne terminsgebühr bekomme ich die auch?!
gkutes

#4

21.07.2010, 11:16

ja, wenn ihr den Vergleich protokollieren lasst
ja, wenn der RA mit dem gegn. RA telefoniert hat
nein, in allen anderen Fällen
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#5

21.07.2010, 11:25

ok ich danke euch :)
schachterlteufel
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#6

27.02.2011, 13:18

eine Frage: wer muss zahlen?
der eigene Mandant oder der Antragsgegner?!

Herzlichen Dank!
Schachterlteufel
Jupp03/11

#7

27.02.2011, 13:34

Wenn dir die Antwort bekannt ist, was dann mit Rücksicht auf den Zeitpunkt des Beginns des Themas?
schachterlteufel
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#8

27.02.2011, 13:41

wenn mir die Antwort bekannt wäre, würde ich nicht fragen...
gkutes

#9

28.02.2011, 21:50

@schachterlteufel: wer muss was zahlen?
die Gebühren? - der Mandant natürlich. Immer.
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