wir haben außergerichtlich schriftverkehr mit der Gegenseite geführt... da ging es um einen wert von 16.942,00 EUR...die wollten die baumängel nicht beseitigen, daher haben wir Antrag auf selbständiges Beweisverfahren beantragt (6.000,00 EUR-wurde bereits auch so vom Gericht festgesetzt). Das Gericht hatte auch schon einen Sachverständigen beauftragt, wir teilten dem Gericht aber mit, dass dieser vorerst nichts machen soll, da Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite geführt wurden.
Daraufhin erfolgte weiterer schriftverkehr zwischen uns, unserem Mandanten und den drei Gegnern und es wurde ne Einigung getroffen. Achso der Mandant hat auch viel mit dem einen Gegner telefoniert...
Steh gerade ein wenig auf dem Schlauch , aber würde jetzt so abrechnen:
Rechtsanwaltsgebührenrechnung
Gegenstandswert: 16.942,00 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 787,80 EUR
Gegenstandswert: 6.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, selbständiges Beweisverfahren § 13, Nr. 3100 VV
RVG 1,3 439,40 EUR
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 6.000,00 EUR 0,65 -219,70 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV
RVG 1,0 338,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 1.405,50 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 267,05 EUR
zu zahlender Betrag 1.672,55 EUR
Ist das so richtig?!
außergerichtlich-selbständiges Beweisverfahren
- Trynnchylld
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Du müsstest eigentlich die 1,5 Einigungsgebühr bekommen, denn bei der 1003 heißt es :Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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ja, wenn ihr den Vergleich protokollieren lasst
ja, wenn der RA mit dem gegn. RA telefoniert hat
nein, in allen anderen Fällen
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eine Frage: wer muss zahlen?
der eigene Mandant oder der Antragsgegner?!
Herzlichen Dank!
Schachterlteufel
der eigene Mandant oder der Antragsgegner?!
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Schachterlteufel
Wenn dir die Antwort bekannt ist, was dann mit Rücksicht auf den Zeitpunkt des Beginns des Themas?
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wenn mir die Antwort bekannt wäre, würde ich nicht fragen...
@schachterlteufel: wer muss was zahlen?
die Gebühren? - der Mandant natürlich. Immer.
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