Gebühr nach 4110 RVG bei verspätetem HVT
Verfasst: 20.07.2010, 13:28
Hallo,
meine Chefin ist Pflichtverteidigerin in einer Strafsache mit 5 Angeklagten und war für heute morgen 8.30 zum HVT geladen.
Bis auf einen Angeklagten waren alle pünktlich um 8.30 im Gerichtssaal. Der weitere Angeklagte wurde von seiner Therapieeinrichtung, die es versäumt hatte die Ladung zum Termin weiterzuleiten, zum Termin gefahren und kam dann
etwa 10.45 bei Gericht an, so dass dann die Verhandlung beginnen konnte. Verhandlungsschluss war für meine Chefin dann um 12.50 Uhr. Fällt jetzt die Gebühr nach 4110 RVG an, da ja theoretisch die HV um 8.30 angesetzt war oder
beginnt die Zeit ab Verhandlungsbeginn 10.45 Uhr an zu laufen?
Coli
meine Chefin ist Pflichtverteidigerin in einer Strafsache mit 5 Angeklagten und war für heute morgen 8.30 zum HVT geladen.
Bis auf einen Angeklagten waren alle pünktlich um 8.30 im Gerichtssaal. Der weitere Angeklagte wurde von seiner Therapieeinrichtung, die es versäumt hatte die Ladung zum Termin weiterzuleiten, zum Termin gefahren und kam dann
etwa 10.45 bei Gericht an, so dass dann die Verhandlung beginnen konnte. Verhandlungsschluss war für meine Chefin dann um 12.50 Uhr. Fällt jetzt die Gebühr nach 4110 RVG an, da ja theoretisch die HV um 8.30 angesetzt war oder
beginnt die Zeit ab Verhandlungsbeginn 10.45 Uhr an zu laufen?
Coli