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Gebühr nach 4110 RVG bei verspätetem HVT

Verfasst: 20.07.2010, 13:28
von coli
Hallo,
meine Chefin ist Pflichtverteidigerin in einer Strafsache mit 5 Angeklagten und war für heute morgen 8.30 zum HVT geladen.
Bis auf einen Angeklagten waren alle pünktlich um 8.30 im Gerichtssaal. Der weitere Angeklagte wurde von seiner Therapieeinrichtung, die es versäumt hatte die Ladung zum Termin weiterzuleiten, zum Termin gefahren und kam dann
etwa 10.45 bei Gericht an, so dass dann die Verhandlung beginnen konnte. Verhandlungsschluss war für meine Chefin dann um 12.50 Uhr. Fällt jetzt die Gebühr nach 4110 RVG an, da ja theoretisch die HV um 8.30 angesetzt war oder
beginnt die Zeit ab Verhandlungsbeginn 10.45 Uhr an zu laufen?

Coli

Re: Gebühr nach 4110 RVG bei verspätetem HVT

Verfasst: 20.07.2010, 13:31
von Trynnchylld
Wenn sich die Verhandlung verzögert, ohne dass der Anwalt was dafür kann und er auch nicht rechtzeitig informiert wurde und somit später zum Termin hätte kommen können, fällt die Gebühr an. Da würde ich auch sagen, dass dann auch die 4110 maßgeblich ist.

Re: Gebühr nach 4110 RVG bei verspätetem HVT

Verfasst: 20.07.2010, 13:45
von coli
Danke für die Antwort. Hab grad noch gemerkt, dass von 8.30 bis 12.50 Uhr noch keine 5 Stunden vergangen sind und somit die Gebührenerhöhung nicht anfällt.

Re: Gebühr nach 4110 RVG bei verspätetem HVT

Verfasst: 20.07.2010, 13:45
von Trynnchylld
Tja, das ist mir auch net aufgefallen... :)