Kostenfestsetzung gegen Zeugen?????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tini*
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#1

19.07.2010, 15:18

Halli Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe eine Akte auf meinem Tisch bei dem ich die Kosten gegen den Zeugen festsetzen lassen soll. Der Zeuge war geladen und ist nicht erschienen. Er wurde verurteilt die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten zu zahlen. Kriegen wir jetzt also dafür auch Geld und was muss ich beantragen, welche Gebühren?

Danke im Voraus!
Tini* :D
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LuzZi
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#2

19.07.2010, 15:20

Strafsache? Zivilsache? Zu wenig Infos...
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#3

19.07.2010, 15:27

Zivilsache
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Curry
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#4

19.07.2010, 15:29

Das können ja höchsten die zusätzlich für einen 2. Termin angefallenen Kosten sein, wie Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Sonst fällt mir da grad nichts ein.
Curry

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#5

19.07.2010, 15:31

Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgelder. Da ein weiterer Termin wohl stattfinden wird, ist hier die TG nicht zu erstatten, da in Zivilsachen bekanntlich nur eine TG entsteht.

Für deinen nächsten Thread wäre es nett, wenn du auch gleich am Anfang alles Wichtige posten würdest, das verhindert lästige Nachfragen. Dazu gibts auch einen netten Thread von 13!
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Trynnchylld
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#6

19.07.2010, 15:31

Ich würd sagen, dass man das erst am Ende des Verfahrens beantragen kann. Generell muss der Zeuge die Mehrkosten tragen, die aufgrund seines Nichterscheinens entstanden sind. Das ist generell mal die Terminsgebühr. Findet dann aber ein zweiter Termin statt, würde ja die Terminsgebühr ebenfalls entstehen, dann sind keine Mehrkosten bei der Terminsgebühr entstanden.

Allerdings wären Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für den ersten - nicht stattgefundenen - Termin gegen den Zeugen festzusetzen. Gegebenenfalls auch die Parteiauslagen.

Weiß net, ob Dir das jetzt schon was bringt, aber ich denke, um sagen zu können, welche Mehrkosten entstanden sind, muss das Ende des Verfahrens abgewartet werden und dann eine Vergleichsrechnung gemacht werden: entstandene Kosten und welche Kosten wären ohne die Säumnis entstanden.

Grüße
Lieber Gruß, Trynn

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#7

20.07.2010, 09:19

Generell sieht es wohl so aus, dass der geplatzte Termin nachgeholt wird, ggf. unter Vorführung des Zeugen. Es wäre mithin ein absoluter Ausnahmefall, wenn der Zeuge die Terminsgebühr zu tragen hätte. Geltend gemacht werden können regelmäßig die (umsonst) aufgewendeten Reisekosten der Terminswahrnehmung.
~ Grüßle ~
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